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Forstamtsbereich Leinefelde

Extremer Borkenkäferbefall in Fichtenbeständen

Samstag, 22. September 2018, 15:13 Uhr
Nach den Windwürfen durch Orkan Friederike am 18. Januar 2018 und nach dem viel zu heißen und zu trockenen Sommer 2018 ist auf vielen Waldflächen mit Fichtenbeständen akuter Stehendbefall durch Borkenkäfer entstanden, teil das Leinefelder Forstamt mit....

Es ist damit zu rechnen, dass aus den befallenen Bäumen ausfliegende Jungkäfer benachbarte stehende Fichten befallen und damit einen flächigen Befall verursachen. Wegen der Vielzahl an Befallsstellen ist zu befürchten, dass bei unterbleibender Sanierung ausgedehnte Waldflächen zerstört werden und in den Folgejahren auf Kosten der Waldeigentümer wieder aufgeforstet werden müssten.

Um großflächigeren Folgeschäden durch Borkenkäfer und anderen Insekten in Nadelholzbeständen vorzubeugen, werden hiermit gemäß § 11 Thüringer Waldgesetz Privatwaldbesitzer dazu aufgefordert, ihre Waldflächen auf akuten Borkenkäferbefall und Windwurf zu kontrollieren und beschädigte Bäume möglichst kurzfristig, spätestens bis Ende Oktober, aufzuarbeiten.

Achtung: Fällarbeiten mit der Motorsäge sind gefährliche Arbeiten. Sie sollten daher von Waldbesitzern nur mit Vorsicht und unter Beachtung von Arbeitsschutzregeln durchgeführt werden! Im Zweifelsfall sollte eine Fachfirma beauftragt werden.
Waldbesitzer mit Beförsterungsvertrag können bei Bedarf durch örtlich zuständige Revierleiter und die Mitarbeiter des Thüringer Forstamts Leinefelde unterstützt werden.

Wegen der derzeit sehr schlechten Absatzmöglichkeiten für Nadelholz sollte das bei der Käferholzaufbereitung anfallende Holz durch Waldbesitzer selbst verwertet werden.

Das Forstamt Leinefelde weist darauf hin, dass entsprechend dem ThürWaldG die Pflicht zur Wieder-aufforstung von entstandenen Kahlflächen, innerhalb des Zeitraumes von 3 Jahren, für den Waldbesitzer besteht. Hierfür stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Näheres hierzu kann beim Forstamt Leinefelde erfragt werden.
Autor: en

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