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Ein Weg aus dem Ärzte-Mangel:

100 Thüringen-Stipendiaten arbeiten als Ärzte

Mittwoch, 02. Januar 2019, 16:03 Uhr
Genau 100 Thüringen-Stipendiaten arbeiten inzwischen in der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen. Damit hat sich dieses Instrument im Förder-Portfolio der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen als großer Erfolg erwiesen...


Das Thüringen-Stipendium ist ein Zuschuss für Ärzte in Weiterbildung, die sich verpflichten, nach bestandener Facharztprüfung mindestens vier Jahre als Hausärzte oder ambulant tätige Augenärzte im Land zu arbeiten. Unter dieser Voraussetzung können sie bis zu fünf Jahre lang monatlich 250 Euro erhalten.

Das Thüringen-Stipendium gibt es seit 2009. Bisher wurden knapp 250 Stipendien-Anträge bewilligt – die Fördersumme erreicht nahezu 2,5 Millionen Euro. Mehr als 100 Stipendiaten befinden sich derzeit noch in der Weiterbildung zum Haus- oder Augenarzt. Nur 15 Stipendiaten haben aus privaten Gründen Thüringen verlassen und das Geld zurückgezahlt.

Die Stipendiaten, die eine Arbeit als ambulant tätige Ärzte in Thüringen aufgenommen haben, praktizieren als Hausärzte (ein Stipendiat als Augenarzt) in insgesamt 57 Thüringer Städten und Gemeinden. Die meisten haben sich im ländlichen Raum, z. B. in Bürgel (Saale-Holzland-Kreis), Schalkau (Landkreis Sonneberg), Großbodungen (Landkreis Eichsfeld) oder Tabarz (Landkreis Gotha) niedergelassen.

Die Vorsitzende des Stiftungs-Beirates, Dr. med. Annette Rommel, verweist in diesem Zusammenhang auf den nachhaltigen Förderansatz für die ambulante ärztliche Versorgung in Thüringen: „Das Thema des drohenden Ärztemangels, das die Bundespolitik erst vor ca. fünf Jahren entdeckt hat, steht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bereits seit Anfang der 2000er-Jahre auf der Agenda.

Wir freuen uns, dass unsere langfristig angelegte Konzeption seitdem von allen Landesregierungen unterstützt wurde. Die Ansiedlung von ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Thüringen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht mit Aktionismus erledigen lässt. Die Bilanz des Thüringen-Stipendiums zeigt, dass sich Geduld dabei auszahlt.“

Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung sei bei der ärztlichen Selbstverwaltung in guten Händen, ergänzt Frau Dr. Rommel: „Wir können das besser als der Staat oder der Markt, weil wir weder dem politischen Alltagsbetrieb mit Dauerwahlkampf und Gezerre um öffentliche Haushalte noch den Interessen von Kapitalanlegern unterworfen sind.“

Geld von ambulant tätigen Ärzten, dem Land und Zustiftern
Das Thüringen-Stipendium ist das zentrale Förderinstrument der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen. Die Stiftung ist eine gemeinsame Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen und des Landes Thüringen. Sie wird von der KV aus Mitteln der ambulant tätigen Ärzte und vom Land aus Steuermitteln finanziert. Außerdem erhält sie Geld von externen Zustiftern, z. B. Krankenkassen. Der größte dieser externen Zustifter ist mit bisher 400.000 Euro die AOK PLUS – sie stiftet zweckbestimmt für das Thüringen-Stipendium.

Neben dem Thüringen-Stipendium vergibt die Stiftung auch Stipendien für Famulaturen und die ambulanten Abschnitte des Praktischen Jahres (PJ) in Thüringer Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren. Außerdem betreibt sie Stiftungs-Praxen als Eigeneinrichtung mit angestellten Ärzten, die sich nicht gleich niederlassen möchten. Im Rahmen einer „Niederlassungs-Fahrschule“ werden diese Ärzte an eine Arbeit in Niederlassung herangeführt und können die Praxis nach einigen Jahren übernehmen.

Aktuell gibt es drei Stiftungs-Praxen, zwei hausärztliche und eine augenärztliche. Sieben frühere Eigeneinrichtungen wurden bereits von den dort tätigen Ärzten übernommen. Schließlich wickelt die Stiftung im Auftrag des Landes das Thüringer Förderprogramm zur Niederlassung im ländlichen Raum ab.
Autor: red

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