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Landkreis Eichsfeld

„Lotse fürs Leben“ für 92 Kinder und Jugendliche

Mittwoch, 27. Februar 2019, 13:45 Uhr
Wie ein „Schutzengel“ – nur ohne Flügel: Sie kümmern sich um 92 Kinder und Jugendliche im Landkreis. Und das mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Denn sie machen das, was eigentlich die Eltern tun:...

Sie ergreifen Partei für junge Menschen – sind deren „Anwälte im Alltag“. Und trotzdem heißen sie – etwas angestaubt und bürokratisch – „Vormund“. Dabei machen sie viel mehr als „Arbeit nach Aktenlage“.

„Ein Vormund sorgt dafür, dass es Kindern und Jugendlichen gut geht. Wenn die Eltern dafür nicht mehr sorgen können oder wollen, dann kümmert sich das Jugendamt um einen Vormund“, sagt die Leiterin Ilona Helbing vom Jugendamt im Eichsfeld. Auf einen Vormund kommt dann auch rechtlich all das zu, was sonst die Eltern machen.

Er verwaltet das Geld, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Und er sorgt dafür, dass sie in einer Pflegefamilie, in einem geeigneten Heim oder in einer betreuten Wohnung leben können, erklärt sie weiterhin.

„Ein Vormund hat zwar etwas von einem ‚Schutzengel für das Kind’. Er fällt aber nicht vom Himmel. Da gucken das Familiengericht und das Jugendamt schon ganz genau hin, wer die Vormundschaft und damit die Verantwortung bekommt. Oft ist dies der Amtsvormund“, sagt Ilona Helbing. Es gehe schließlich um eine enorme Verantwortung.

Der Vormund habe eine zentrale Aufgabe: Er müsse die Interessen des Kindes fest im Blick haben. Oft gebe es Menschen, denen die Kinder bereits vertrauten. „Das können zum Beispiel Großeltern sein. Wir fragen die Kinder aber auch, wem sie besonders vertrauen und wen sie sich als Vormund wünschen“, so berichtet die Leiterin vom Jugendamt.
Für die Kinder und Jugendlichen sei ein Vormund so etwas wie ein neuer „Lotse fürs Leben“.

Fast immer hätten die jungen Menschen vorher Schlimmes erlebt: Wenn Eltern sehr krank oder gestorben und natürlich dann, wenn Eltern nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern und diese gefährden. Diese Eltern könnten und dürften dann nicht mehr für das Kind sorgen. In solchen Fällen entscheide sich das Familiengericht dafür, die Verantwortung teilweise oder ganz in die Hände eines Amtsvormunds zu legen. Der ist dann im Hauptjob „Kümmerer ums Kind“ – und zwar für höchstens fünfzig Mündel.

Es komme darauf an, dass der Vormund unabhängig sei. Betreuer in einem Heim würden schon deshalb als Vormünder ausscheiden. „Schließlich ist das eine – die Kindererziehung – ihr Beruf; das andere – die Vormundschaft – eher eine Berufung. Beides darf aber nicht vermischt werden“, erklärt sie.

Entscheidend sei, dass ein Vormund sich Zeit für das Kind nehme. Monatliche Besuche seien sogar vorgeschrieben. „Denn die persönlichen Gespräche sind wichtig. Genauso wie der regelmäßige Griff zum Telefon. Reden und zuhören – das ist das A und O.

Der Draht zwischen Kind und Vormund sollte möglichst kurz sein. Denn Entscheidungen über den Kopf des Kindes hinweg sind selten gut“, sagt Ilona Helbing. Je älter ein Kind werde, desto mehr sollte es auch direkt mitentscheiden.

Informationen:
Landkreis Eichsfeld Tel.: 03606 650-5101 Jugendamt E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de Aegidienstraße 24 Internet: www.kreis-eic.de 37308 Heilbad Heiligenstadt
Autor: ik

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