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Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Die Scooter werden kommen

Sonnabend, 16. März 2019, 10:34 Uhr
Im Zusammenhang mit dem Entwurf für eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf eine zunehmende Schwierigkeit in den Städten hin: „Die geplanten Regelungen verschärfen das Problem mangelnder Fläche für Radfahrer und Fußgänger im Straßenraum weiter“, sagt DVR-Präsident Professor Walter Eichendorf...


„Für Fußgängerinnen und Fußgänger können Elektrokleinstfahrzeuge das Unfallrisiko erhöhen“, stellt der DVR-Präsident klar. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Elektrokleinstfahrzeuge, die mindestens 6 km/h, aber weniger als 12 km/h fahren, den Gehweg nutzen sollen. Elektrokleinstfahrzeuge, die 12 km/h bis 20 km/h schnell fahren, müssen Radwege und gegebenenfalls die Fahrbahn nutzen. In beiden Fällen sollte, so die Forderung von Eichendorf, die Unfallstatistik in den nächsten zwei Jahren kritisch betrachtet werden, um eventuelle Veränderungen des Unfallrisikos frühzeitig zu erkennen und dann nachsteuern zu können.

Infrastruktur muss Bedürfnisse des Rad- und Fußverkehrs stärker berücksichtigen
Knackpunkt aus Sicht des DVR-Präsidenten ist aber die überfällige Aufteilung des Straßenraumes durch die Kommunen und Landkreise. Radwege müssten so gestaltet werden, dass alle, die sie nutzen, sicher ankommen. Konkret bedeute das, die Breiten von Radwegen, Schutzstreifen und Radfahrstreifen anzupassen. „Es muss möglich sein, sich auf diesen Wegen gefahrlos zu überholen. Zudem müssen insbesondere Kreuzungssituationen für alle Verkehrsteilnehmer sicher gestaltet werden“. Hier sieht der DVR-Präsident die Kommunen, Landkreise und Länder in der Pflicht.

Damit mehr Sicherheit auf Radwegen erreicht werde, müssten entsprechende Regelwerke wie die geplanten neuen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) die neuen Fortbewegungsmittel berücksichtigen. Insgesamt müssten die infrastrukturellen Planungen zukünftig viel stärker die Bedürfnisse des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigen. Das könne gegebenenfalls auch zu Lasten des
Kfz-Verkehrs gehen.

Kampagnen müssen über richtiges Nutzungsverhalten aufklären
Allerdings seien auch alle, die Elektrokleinstfahrzeuge nutzen aufgefordert, sich an die im Verordnungsentwurf genannten Regeln, insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme, zu halten. Voraussetzung dafür sei es, dass sie transparent und deutlich vermittelt würden. Dies sollte über eine bundesweite Kampagne geschehen, empfiehlt der DVR-Präsident. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat werde sich bei einer derartigen Kampagne gerne einbringen.

Weiterhin begrüßt Eichendorf die geplante wissenschaftliche Begleitung der Verordnung. „Entscheidend ist, dass Unfallrisiken und Unfallzahlen in Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen in die Evaluierung einfließen“, so der DVR-Präsident. Auf dieser Grundlage könne man dann fundiert darüber diskutieren, an welchen Stellen die Verordnung gegebenenfalls nachzubessern sei.
Autor: red

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