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ADAC klärt auf: StVO für (S-)Pedelecfahrer und E-Bike-Nutzer

Typenkunde – Stromer und ihre Unterschiede

Sonntag, 14. April 2019, 11:25 Uhr
E-Bike, S-Pedelec, vor allem Pedelec liegen voll im Trend, die Abverkaufszahlen boomen und in diesem Sommer sind noch mehr Pendler und Urlauber mit dieser modernen Zweirad-Variante unterwegs. Wie unterscheiden sich diese drei Typen und vor allem: welche unterschiedlichen Verkehrsregeln gelten für diese Zweiradtypen nach der Straßenverkehrsordnung...


Pedelec: Das „Pedal Electric Cycle“ ist ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor wahlweise in unterschiedlichen Stufen die Tretkraft des Fahrers bis 25 km/h unterstützt. Schnelleres Fahren allein mit Muskelkraft ist möglich. Für das Pedelec 25 Km/h werden weder Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen benötigt, eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt, auch Kinderanhänger dürfen mit Pedelecs gezogen werden. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter, das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Die Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille. Pedelecs verfügen über eine maximale Motorleistung von 250 Watt, die je nach Motoren-Hersteller in unterschiedlichen Unterstützungsstufen, zum Beispiel ECO – TOUR – SPORT und TURBO, gewählt werden können.

S-Pedelec: Entspricht technisch dem Pedelec, der Elektromotor riegelt aber erst bei 45 km/h ab. Die Radwegnutzung ist nicht erlaubt. Versicherungskennzeichen, ein Führerschein Klasse AM bzw. Klasse 3 sowie Rückspiegel und Helm sind Pflicht. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ein S-Pedelec darf nur auf der Straße gefahren, ein Kinderanhänger darf nicht gezogen werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.

S-Pedelecs verfügen über eine maximale Motorleistung von 500 Watt, die je nach Motoren-Hersteller in unterschiedlichen Unterstützungsstufen, z.B. ECO – TOUR – SPORT und TURBO, gewählt werden können.

E-Bike: Zweiräder, die auch ohne Pedalkraft des Fahrers fahren, z.B. Elektro-Roller. In Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gelten für E-Bikes besondere Führerscheinanforderungen und Verhaltensvorschriften. Bild von fbenedict auf Pixabay
Autor: red

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