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Duderstadt

Es kam Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium

Sonntag, 04. August 2019, 19:24 Uhr
Wolfgang Nolte, Bürgermeister von Duderstadt, hatte sich im Mai an das Bundesminsterium für Verkehr und Infrastruktur mit einer Resolution des Stadtrates gewandt. Es ging um die Verkehrsanbindung der Stadt und der Region. Jetzt kam Antwort….

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Herr Wolfgang Nolte, vielen Dank für Ihre Schreiben vom 13.05.2019 an Herr Bundesminister Andreas Scheuer und mich zur Verkehrsanbindung der Stadt und der Region Duderstadt. Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu den in Ihrer Resolution genannten Ortsumgehungen habe ich mir folgenden aktuellen Sachstand übermitteln lassen:
B 247. OU Duderstadt, Südteil: OU Gerblingerode (Niedersachsen) und B 247, Ferna - Teistungen (Thüringen) - Derzeit laufen hierfür die jeweiligen Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen und Thüringen. Das länderübergreifende Projekt schließt mit den beiden Teilprojekten an der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen nahtlos aneinander an.

Der Erlass der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse kann nach Auskunft sowohl der nieder sächsischen als auch der thüringischen Straßenbauverwaltung vsl. En de 2019 erwartet werden. Hinsichtlich der genauen Terminierung er folgt eine länderübergreifende Abstimmung.

B 247, OU Duderstadt, Nordteil: OU Mingerode und Obernfeld (Niedersachsen)
Nach Darlegung der niedersächsischen Straßenbauverwaltung stehen für die Aufnahme der detaillierten Entwurfsplanungen derzeit keine Ressourcen zur Verfügung. Anfang 2020 wird erneut geprüft, wann mit den detaillierten Planungen begonnen werden kann.

In Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur der Bahn unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein effizientes und flächendeckendes Bahnsystem in Deutschland. Derzeit erarbeitet ein vom BMVI beauftragtes Gutachterkonsortium einen Zielfahrplan für den Deutschland-Takt. Im Gutachterentwurf wird Göttingen weiterhin von mehreren Linien des Fernverkehrs bedient.

Darüber hinaus sollen die Angebote besser miteinander vertaktet und schnellere Verbindungen realisiert werden. Etwaige Angebotsverbesserungen liegen dabei grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Aufgabenträger bzw. der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

In diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots eine unternehmerische Aufgabe der DB AG bzw. die ihrer Wettbewerber.

Demgegenüber obliegt die Zuständigkeit für die Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs den Aufgabenträgern der jeweiligen Länder. Daher ist es Aufgabe der Länder Niedersachsen und Thüringen, für eine bessere Anbindung von Duderstadt an den Fernverkehrsbahnhof Göttingen und eine Weiterentwicklung der Bahnhöfe in Herzberg und Leinefelde zu sorgen. Dafür stehen beiden Ländern erhebliche Bundesmittel aus dem Regionalisierungs- und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung.

Hinsichtlich des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) begrüßt das BMVI die Beschlüsse des Rates der Stadt Duderstadt. Die Sicherstellung der Mobilität gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dabei spielt der ÖPNV in Deutsch Tand eine maßgebliche Rolle, etwa bei der Anbindung des ländlichen Raumes an die Zentren und der Sicherung der Mobilität in der Fläche.

Gemäß der föderalen Struktur in Deutschland liegt die Zuständigkeit für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV bei den Ländern und Kommunen. Die Definition des öffentlichen Verkehrsinteresses und die Festlegung eines entsprechenden ÖPNV-Angebots erfolgt vor Ort durch den zuständigen Aufgabenträger und aufgrund der Ziele und Grundsätze, die sich aus den Nahverkehrsgesetzen der Länder ergeben. Ungeachtet dessen unterstützt der Bund die Länder bei der Finanzie rung des ÖPNV und fördert zahlreiche innovative Entwicklungen.

Allein durch die sogenannten Regionalisierungs- und Entflechtungs mittel sowie durch das GVFG-Bundesprogramm erbringt der Bund gegenwärtig über neun Mrd. Euro jährlich und damit mehr als die Hälfte der öffentlichen Finanzleistungen für den ÖPNV.

Zudem begrüßt der Bund ausdrücklich alle Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Duderstadt. Eine Förderung durch den Bund erfolgt im Rahmen der durch das Grundgesetz bestehenden Kompetenzen. Dazu zählen u.a. die Förderung von Forschungs- und Modellprojekten sowie der Radwegebau entlang von Bundesstraßen.

Der Bund finanziert über Finanzhilfen auch den Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen mit. Erstmalig stehen 2019 20 Mio. Euro für investive Leuchtturmprojekte für den Radverkehr zur Verfügung. Grenzen sind dem Bund dort gesetzt, wo nach dem Grundgesetz die Kompetenz bei den Ländern und Kommunen liegt. Dies betrifft insbesondere die allgemeine Finanzierung der Radinfrastruktur der Länder, Landkreise und Kommunen vor Ort. Für den Radweg entlang der L 530 wäre voraussichtlich das Land zuständig.

Zusammenfassend geben die Förderfibel auf dem Fahrradportal https://nationalerradverkehrsplan.de/de/foerderfibel und die Förderdatenbank: http://www.foerderdatenbank.de/ Auskunft über mögliche Fördermittel.
Zum Breitbandausbau möchte ich Ihnen abschließend noch mitteilen, dass die Stadt Duderstadt partiell mit einigen Ortschaften im Förderantrag 832.5/3-17 05N1300171 des Landkreises Göttingen berücksichtigt ist.

Ein geförderter Ausbau im Rahmen der Bundesförderung Breitband ist in den Ortschaften Hilkerode, Langenhagen, Nesselröden und Westerode vorgesehen.

Die Innenlagen Duderstadts sind nicht im Förderantrag enthalten, maßgeblich dadurch beeinflusst, dass die Telekom dort bereits weitreichend VDSL2-Vectoring-Ausbauten im Zeitraum von 2016 bis 2017 vorgenommen hat und Vodafone dort ebenfalls flächig ein auf DOCSIS3.1 vorbereitetes Koaxialkabelnetz vorhält."
Autor: ik

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