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Anträge können ab dem 1.September gestellt werden

Land fördert Investitionen von Imkern

Sonnabend, 31. August 2019, 11:22 Uhr
Thüringen fördert gemeinsam mit der Europäischen Union Nachwuchsimker, Imkerpaten und Imker. Ab 1. September bis zum 30. November ist es wieder möglich, Anträge zur Förderung von Investitionen für Imker zu stellen...

Damit sollen die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse verbessert werden. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 30 % bei einem Investitionsvolumen zwischen 500 Euro bis maximal 4000 Euro. Unterstützt wird beispielsweise die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen zur Gewinnung und Verarbeitung von Honig.

„Imker leisten einen enormen Beitrag zum Allgemeinwohl. Die Bestäubung der Bienen in Obst- und Gemüsegärten und in der Natur ist unverzichtbar“, sagt Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller. „Wer sich für Bienen einsetzt, übt aktiven Naturschutz und setzt sich für gesellschaftliche Belange wie die Erhaltung der Biodiversität und bestehender Kulturräume ein. Wir brauchen deshalb eine flächendeckende Imkerei im Land. Die Förderung deckt einen Teil der Ausgaben der Imker.“

In Thüringen steigt die Zahl der Bienenhalterinnen und Bienenhalter: In der jüngsten Förderperiode konnten weitere 18 Nachwuchsimker gewonnen und mit Fördergeldern unterstützt werden. Nunmehr halten 2884 Imker 22.492 Bienenvölker (2018). Dies entspricht 7,8 Völkern pro Imker. Deutschlandweit werden durchschnittlich 6,8 Bienenvölker pro Imker gehalten.

Die Anträge auf eine Förderung können bis zum 30. November beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 52, 07646 Stadtroda, Am Burgblick 23 eingereicht werden.

Der Förderantrag, das Informationsblatt zum Förderverfahren und die aktuelle Förderrichtlinie (ab 2. September 2019) sind zu finden unter:

www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/saeule2/Bienen_Imkerei/index.aspx
Autor: red

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