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Polizeiliches vom Stadtfest in Heiligenstadt

16jährige bewusstlos durch Alkohol

Sonntag, 15. September 2019, 14:34 Uhr
Nach den ersten beiden Tagen des Festes der Möhrenkönige konnte die Polizei im Festbereich ein ruhiges Festgeschehen konstatieren. Allerdings gab es einige Ausnahmen....

Am Samstag wurde eine bewusstloses alkoholisiertes 16jähriges Mädchen aufgefunden und dem Rettungsdienst zur Behandlung übergeben. Sie benötigte aufgrund des Alkoholgenusses unmittelbare medizinische Hilfe. Die notwendigen rechtlichen Maßnahmen wurden veranlasst.

Darüber hinaus musste in einem Fall ein PKW umgesetzt werden, der die Rettungswege versperrte, so dass die Fahrzeuge des Rettungsdienstes den Einsatzort nicht erreichten. Bei mehreren Kontrollen im Innenstadtbereich wurden Personen mit Betäubungsmitteln angetroffen und die dann notwendigen Durchsuchungen und weitere strafprozessualen Maßnahmen veranlasst.

Bei einer Körperverletzung in einer Innenstadtbar musste letztlich der Rettungsdienst zur Behandlung der Geschädigten ebenso hinzugerufen werden.

Gegen 01.22 kam es in der Wilhelmstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung im häuslichen Bereich, in deren Folge eine 54jährige Frau verletzt wurde.

Der 35-jährige Tatverdächtige konnte hier vor Ort festgenommen werden und wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen. Weitere Entscheidungen trifft die Staatsanwaltschaft am Montag den 16.09.2019.

Bei der Aftershowparty im Heiligenstädter Kulturhaus kam es im Verlauf der Nacht aufgrund des erheblichen Alkoholgenusses zu mehreren, jedoch meist verbalen Auseinandersetzungen. Der Veranstalter entschloss sich gegen 04.00 Uhr zur Beendigung der Veranstaltung. Dieser Veranstaltung leisteten einige Personen keine Folge.

Das führte letztlich zu Körperverletzungen gegenüber hinzugerufenen Polizeibeamten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigungen.

Dabei wurden zwei Beamte verletzt (unter anderem durch einen Biss in den Finger), die für die folgenden Tage nunmehr ausfallen. Die drei Haupttäter, 29, 38 und 42 Jahre verbrachten in der Folge den Rest der Nacht und den Sonntag aufgrund Ihres sehr erheblichen Alkoholpegels und der begangenen Straftaten im Gewahrsam der Polizei. Ein hinzugerufener Bereitschaftsrichter entschied schließlich, dass der 29jährige bis zum Montag 09.00 Uhr und der 42jährige bis zum Ende des Stadtfestes im Gewahrsam der Polizei verbleiben.
Autor: ik

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