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Informationen zur Landtagswahl

Wie wirken sich meine Stimmen aus?

Donnerstag, 10. Oktober 2019, 10:17 Uhr
Bei der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 hat jede Wählerin/jeder Wähler zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme (Personenwahl) für die direkte Wahl eines Bewerbers in seinem Wahlkreis (auf der linken schwarz bedruckten Hälfte des Stimmzettels) und eine Landesstimme (Verhältniswahl) für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten
grün bedruckten Hälfte des Stimmzettels).

Mit diesem Zweistimmen-Wahlsystem ist es dem Wähler möglich, seine beiden Stimmen völlig unabhängig voneinander zu vergeben (Stimmensplitting). Der Wähler hat natürlich auch die Möglichkeit Wahlkreis- und Landesstimme an den Wahlkreisbewerber und die Landesliste ein und derselben Partei zu vergeben. Votiert er nur mit einer Stimme (ein Kreuzchen bei der Wahlkreis- oder bei der Landesstimme), dann wird nur die nichtabgegebene Stimme als ungültig gezählt.
Durch die Wahlkreisstimme (Erststimme - linke Seite auf dem Stimmzettel) wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Thüringer Landtag gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Hierzu ist Thüringen in 44 Wahlkreise eingeteilt.

Die Landesstimme (Zweitstimme) wird auf der rechten Stimmzettelhälfte (grüne Schrift) abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Die Landesstimme ist die maßgebende Stimme für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Thüringer Landtag erringt. Bei der Vergabe der Landesstimme hat der Wähler in Thüringen die Auswahl unter 18 Parteien.
Autor: red

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