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Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)

Kleingartengesetz muss angepasst werden

Sonntag, 20. Oktober 2019, 10:43 Uhr
Das Bundeskleingartengesetz muss endlich an die Lebenswirklichkeit angepasst werden VDGN-Präsident Gräff fordert Gesetzgeber auf, Regelungen zu lockern und Kleingärten attraktiver zu machen....

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) strebt eine umfangreiche Reform des Bundeskleingartengesetzes an, um Recht und Realität endlich in Einklang zu bringen. Das hat am Freitag VDGN-Präsident Christian Gräff nach einer Anhörung mit Kleingartenvertretern und Bundestagsabgeordneten in Berlin angekündigt.

Christian Gräff erklärte nach der Anhörung in der Parlamentarischen Gesellschaft, das Bundeskleingartengesetz aus dem Jahr 1983 sei vollkommen überholt: „Die Vertreter der Kleingärtner haben übereinstimmend gesagt, dass das Bundeskleingartengesetz mittlerweile lebensfremd sei. Insbesondere die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse als Teil der kleingärtnerischen Nutzung geht an der Realität vorbei. Die große praktische Bedeutung von Kleingärten als Ökosysteme und grüne Lunge in Ballungsgebieten findet dagegen im Gesetz keine Grundlage.“

Gräff fordert den Bundesgesetzgeber auf, diese starren Regeln fallenzulassen und an die Lebenswirklichkeit anzupassen: „Zu sehr haben bisher Akteure wie der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde eine Reform blockiert. Die ökologische Komponente des Kleingartens für Klima und Umwelt muss endlich als Teil einer modernen kleingärtnerischen Nutzung verstanden werden. Denn entscheidend ist der Beitrag der Kleingärten zur Artenvielfalt und Luftreinhaltung. Dieser Beitrag sollte nicht nur an den Anbau von Obst und Gemüse gebunden sein. Unter die kleingärtnerische Nutzung muss daher alles fallen, was grünt und blüht, nicht nur das Essbare.“

Außerdem liege die Größenbegrenzung der Lauben mit 24 m² fernab der Realität, so der VDGN-Präsident. Praktikabel wäre eine Begrenzung auf 34 m², was erfahrungsgemäß den Bedürfnissen einer Familie mit zwei Kindern für den gelegentlichen Aufenthalt entspreche. Die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die geregelte Entsorgung des Abwassers müssten ebenso für Kleingartenlauben möglich sein, um den Bedürfnissen von Menschen im 21. Jahrhundert Genüge zu tun. Das Bundeskleingartengesetz sollte das explizit garantieren.

Gräff kündigte an, dass der VDGN nach der heutigen Anhörung einen Gesetzentwurf erarbeiten und in die Diskussion einbringen werde: „Es ist höchste Zeit, das Bundeskleingartengesetz vom Muff zu befreien und die Kleingärten etwa auch für junge Familien zu öffnen und insgesamt attraktiver zu machen.“
Autor: ik

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