Aus dem Nachbarkreis
Kinder künftig hinter "Gittern"?
Freitag, 01. November 2019, 20:06 Uhr
Fachtagung zum Thema Jugendhilfe an (in) ihren Grenzen. Vom 6. bis 8. November 2019 diskutieren knapp 180 Fachleute aus ganz Deutschland über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe in Bezug auf pädagogisch schwer erreichbare Kinder und Jugendliche. Sie sollen künftig in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, heißt es in der Pressemitteilung des Ökumenischen Hainich Klinikums....
In der Fachtagung soll die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung thematisiert und diskutiert.
Wir wollen im Frühjahr 2020 in unserem Klinikum eine solche geschützte Heimeinrichtung für Kinder und Jugendliche eröffnen und nutzen die anstehende Fachtagung, um unser Konzept und den grundsätzlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die Grenzen sprengen, zu thematisieren, so Dr. Fritz Handerer.
Der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Ökumenischen Hainich Klinikum: Eine geschützte Einrichtung ist eine Form der Erziehungshilfe für wenige begründete Einzelfälle. Dabei geht es um Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund ihrer extremen Verhaltensauffälligkeiten und oft schon diagnostizierten Störungen, ihres gestörten Bindungsverhaltens und/oder einer unzureichenden Absprachefähigkeit den Möglichkeiten der pädagogischen Einflussnahme und damit den Angeboten der offenen Jugendhilfe entziehen und die sich selbst und andere in Gefahr bringen, so Dr. Handerer.
Wenn sich junge Menschen jeglicher Unterstützung durch Erwachsene – seien es Eltern, Verwandte, Lehrer – entziehen, oder auch den angebotenen Hilfen durch das Jugendamt ausweichen, dann ist auch keine erzieherische Einflussnahme mehr möglich, so das Hainich Klinikum. Damit würden die Chancen einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung erheblich sinken.
An dieser Stelle können die Grenzen einer geschlossenen Betreuung Voraussetzung sein, altersgemäße Beschränkung und Beziehungsfähigkeit wiederherzustellen. Unser Konzept basiert auf Grundlage der engen Verzahnung von Pädagogik und Therapie. Der Alltag in der Einrichtung ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner klar, verlässlich und nachvollziehbar strukturiert. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat einen eigenen Tagesplan, der aufgrund ganz individueller Bedürftigkeit erstellt wird. Die Beschulung findet in den ersten Wochen innerhalb der Einrichtung statt. Nach Stabilisierung des Kindes bzw. des Jugendlichen wird die Beschulung extern fortgesetzt. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen soweit zu stabilisieren, dass sie in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in offenen Jugendhilfeeinrichtungen weiter betreut werden können, so Dr. Handerer.
Geleitet werden soll die Einrichtung am ÖHK von Dagmar Bickel. Auch ihr sei bewusst, dass die geschützte Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe nicht unumstritten ist.
Das Thema polarisiert. Die einen sagen, Erziehung zur Freiheit in Unfreiheit funktioniere nicht. Andererseits zeigen Erfahrungen und wissenschaftliche Studien, dass in speziellen Ausnahmefällen erst eine feste Grenze wieder Raum für Erziehung und Pädagogik ermöglicht, sagt die Sozialpädagogin. An dieser Stelle solle die Fachtagung den Diskurs mit wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Vorträgen und Gesprächen versachlichen.
Ganz entscheidend sei für Dagmar Bickel, dass eine geschützte oder geschlossene Jugendhilfemaßnahme weder Strafe noch U-Haftvermeidung darstelle. Es ist eine Maßnahme der Hilfen zur Erziehung, die durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden muss. Die Eltern beziehungsweise der Vormund bleiben verantwortlich. Nur auf Antrag der Sorgeberechtigten und nach Genehmigung eines Familiengerichts ist ein Aufenthalt möglich, so Bickel.
Das Gericht ordne die geschlossene Unterbringung auch nicht an, sondern genehmige diese Option lediglich. Die Sorgeberechtigen hätten weiterhin die Entscheidungsbefugnis und könnten die geschlossene Unterbringung – sinnvollerweise in Rücksprache mit dem Jugendamt und der Einrichtung – auch wieder beenden.
"Geschützte Heimeinrichtung für Kinder und Jugendliche"
In den offenen stationären Einrichtungen der Jugendhilfe seien ca. 90.000 Kinder und Jugendliche untergebracht. Im Vergleich dazu sei die Zahl der Plätze in geschützten Heimen der Kinder- und Jugendhilfe sehr gering: Bundesweit gäbe es 26 Einrichtungen mit 325 Plätzen – fast ausschließlich in den alten Bundesländern. Die Mühlhäuser Einrichtung wäre die erste ihrer Art in Mitteldeutschland. Thüringen würde damit nach langer und intensiver Diskussion eine Vorreiterrolle einnehmen.
Dies sei auch der Einsicht geschuldet, dass in Einzelfällen eine Unterstützung bei der Erziehung benötigt wird, die (Pflege)Familien oder offene Kinderheime eben nicht leisten könnten. Gegenwärtig müssen die Kinder und Jugendlichen dann in teils weit entfernte Einrichtungen geschickt werden. Dies hat die ungemein wichtige Einbindung der Bezugspersonen vor Ort bislang erheblich erschwert, heißt es in der Pressemitteilung des Hainich Klinikums.
Die neue Einrichtung am Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen sei für 14 Kinder und Jugendliche konzipiert. Das Aufnahmealter soll zwischen 10 und 16 Jahren liegen, eine Betreuung ist höchstens bis zum 18. Lebensjahr möglich. Der Aufenthalt soll maximal zwei Jahre dauern. Dabei wird die Notwendigkeit der geschützten Unterbringung alle sechs Monate gemeinsam mit den Sorgeberechtigten gutachterlich und familiengerichtlich überprüft.
Ausschlaggebend sei, ob eine weitere geschützte Unterbringung für das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen förderlich ist. Für Transparenz würden zudem ein umfassendes Beschwerdemanagement-System und ein Beirat sorgen, dem u. a. das zuständige Familiengericht, das Landesjugendamt und das örtliche Jugend- sowie Schulamt angehören.
Autor: ikIn der Fachtagung soll die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung thematisiert und diskutiert.
Wir wollen im Frühjahr 2020 in unserem Klinikum eine solche geschützte Heimeinrichtung für Kinder und Jugendliche eröffnen und nutzen die anstehende Fachtagung, um unser Konzept und den grundsätzlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die Grenzen sprengen, zu thematisieren, so Dr. Fritz Handerer.
Der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Ökumenischen Hainich Klinikum: Eine geschützte Einrichtung ist eine Form der Erziehungshilfe für wenige begründete Einzelfälle. Dabei geht es um Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund ihrer extremen Verhaltensauffälligkeiten und oft schon diagnostizierten Störungen, ihres gestörten Bindungsverhaltens und/oder einer unzureichenden Absprachefähigkeit den Möglichkeiten der pädagogischen Einflussnahme und damit den Angeboten der offenen Jugendhilfe entziehen und die sich selbst und andere in Gefahr bringen, so Dr. Handerer.
Wenn sich junge Menschen jeglicher Unterstützung durch Erwachsene – seien es Eltern, Verwandte, Lehrer – entziehen, oder auch den angebotenen Hilfen durch das Jugendamt ausweichen, dann ist auch keine erzieherische Einflussnahme mehr möglich, so das Hainich Klinikum. Damit würden die Chancen einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung erheblich sinken.
An dieser Stelle können die Grenzen einer geschlossenen Betreuung Voraussetzung sein, altersgemäße Beschränkung und Beziehungsfähigkeit wiederherzustellen. Unser Konzept basiert auf Grundlage der engen Verzahnung von Pädagogik und Therapie. Der Alltag in der Einrichtung ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner klar, verlässlich und nachvollziehbar strukturiert. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat einen eigenen Tagesplan, der aufgrund ganz individueller Bedürftigkeit erstellt wird. Die Beschulung findet in den ersten Wochen innerhalb der Einrichtung statt. Nach Stabilisierung des Kindes bzw. des Jugendlichen wird die Beschulung extern fortgesetzt. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen soweit zu stabilisieren, dass sie in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in offenen Jugendhilfeeinrichtungen weiter betreut werden können, so Dr. Handerer.
Geleitet werden soll die Einrichtung am ÖHK von Dagmar Bickel. Auch ihr sei bewusst, dass die geschützte Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe nicht unumstritten ist.
Das Thema polarisiert. Die einen sagen, Erziehung zur Freiheit in Unfreiheit funktioniere nicht. Andererseits zeigen Erfahrungen und wissenschaftliche Studien, dass in speziellen Ausnahmefällen erst eine feste Grenze wieder Raum für Erziehung und Pädagogik ermöglicht, sagt die Sozialpädagogin. An dieser Stelle solle die Fachtagung den Diskurs mit wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Vorträgen und Gesprächen versachlichen.
Ganz entscheidend sei für Dagmar Bickel, dass eine geschützte oder geschlossene Jugendhilfemaßnahme weder Strafe noch U-Haftvermeidung darstelle. Es ist eine Maßnahme der Hilfen zur Erziehung, die durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden muss. Die Eltern beziehungsweise der Vormund bleiben verantwortlich. Nur auf Antrag der Sorgeberechtigten und nach Genehmigung eines Familiengerichts ist ein Aufenthalt möglich, so Bickel.
Das Gericht ordne die geschlossene Unterbringung auch nicht an, sondern genehmige diese Option lediglich. Die Sorgeberechtigen hätten weiterhin die Entscheidungsbefugnis und könnten die geschlossene Unterbringung – sinnvollerweise in Rücksprache mit dem Jugendamt und der Einrichtung – auch wieder beenden.
"Geschützte Heimeinrichtung für Kinder und Jugendliche"
In den offenen stationären Einrichtungen der Jugendhilfe seien ca. 90.000 Kinder und Jugendliche untergebracht. Im Vergleich dazu sei die Zahl der Plätze in geschützten Heimen der Kinder- und Jugendhilfe sehr gering: Bundesweit gäbe es 26 Einrichtungen mit 325 Plätzen – fast ausschließlich in den alten Bundesländern. Die Mühlhäuser Einrichtung wäre die erste ihrer Art in Mitteldeutschland. Thüringen würde damit nach langer und intensiver Diskussion eine Vorreiterrolle einnehmen.
Dies sei auch der Einsicht geschuldet, dass in Einzelfällen eine Unterstützung bei der Erziehung benötigt wird, die (Pflege)Familien oder offene Kinderheime eben nicht leisten könnten. Gegenwärtig müssen die Kinder und Jugendlichen dann in teils weit entfernte Einrichtungen geschickt werden. Dies hat die ungemein wichtige Einbindung der Bezugspersonen vor Ort bislang erheblich erschwert, heißt es in der Pressemitteilung des Hainich Klinikums.
Die neue Einrichtung am Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen sei für 14 Kinder und Jugendliche konzipiert. Das Aufnahmealter soll zwischen 10 und 16 Jahren liegen, eine Betreuung ist höchstens bis zum 18. Lebensjahr möglich. Der Aufenthalt soll maximal zwei Jahre dauern. Dabei wird die Notwendigkeit der geschützten Unterbringung alle sechs Monate gemeinsam mit den Sorgeberechtigten gutachterlich und familiengerichtlich überprüft.
Ausschlaggebend sei, ob eine weitere geschützte Unterbringung für das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen förderlich ist. Für Transparenz würden zudem ein umfassendes Beschwerdemanagement-System und ein Beirat sorgen, dem u. a. das zuständige Familiengericht, das Landesjugendamt und das örtliche Jugend- sowie Schulamt angehören.
