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Patienten suchen Rat bei der UPD

Selbstzahlerleistung beim Arzt abgelehnt

Sonntag, 03. November 2019, 08:32 Uhr
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) waren mit knapp 1000 Beratungen im vergangenen Jahr oft Gegenstand von rechtlichen sowie medizinischen Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Spitze des Eisbergs: Ratsuchende beklagen, dass ihr Arzt die weitere Behandlung verweigerte, nachdem sie im Erstgespräch eine IGeL ablehnten...

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) (Foto: UPD) Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) (Foto: UPD)
Jedem zweiten gesetzlich versicherten Patienten werden Leistungen angeboten, die in der Arztpraxis selbst bezahlt werden müssen. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und können zusätzlich zu den von der Krankenkasse abgedeckten notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Anspruch genommen werden.

Die Entscheidung darüber trifft der Patient selbst. „Bietet Ihnen Ihr Arzt bereits vor Beginn der Behandlung eine IGeL an und macht die weitere Behandlung sogar von einer Inanspruchnahme abhängig, können Sie sich wehren“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. Wegen einer nicht in Anspruch genommenen IGeL darf keine medizinisch notwendige Behandlung verweigert werden. „In einem solchen Fall sollten Sie die Kassenärztliche Vereinigung oder die zuständige Ärztekammer informieren“, betont Morris.

Große Unsicherheit hinsichtlich des medizinischen Nutzens
Zu den am häufigsten angebotenen und durchgeführten IGeL gehören die Messung des Augeninndrucks zur Früherkennung eines Glaukoms (grüner Star) sowie der Ultraschall von Eierstöcken und Brust im Rahmen der Krebsvorsorge. Dabei ist der medizinische Nutzen der Leistungen oft umstritten. „Es liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes, seine Patienten vor Beginn der Behandlung umfassend über die Gesundheitsleistungen aufzuklären“, sagt Morris.

„Dabei muss er sowohl über den wissenschaftlich belegten Nutzen als auch über die möglichen Risiken informieren.“ Zusätzliche Informationen über Nutzen und Schaden Individueller Gesundheitsleistungen bietet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) in Form eines IGeL-Monitors an.

Belastetes Vertrauensverhältnis zum Arzt
Neben der Information über den medizinischen Nutzen einer IGeL muss das ärztliche Aufklärungsgespräch auch auf die Kosten dieser Leistung hinweisen. Eine exakte, allgemeingültige Preisliste für IGeL gibt es nicht, da sie nur einer beschränkten Preiskontrolle unterliegen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Aufwand und von der jeweiligen Ziffer der ärztlichen Gebührenordnung ab.

So kann etwa ein Test zur Hautkrebsfrüherkennung zwischen 20 und 50 Euro kosten. Dies kann beim Patienten das Gefühl hervorrufen, dass die finanziellen Interessen des Arztes seinen medizinischen Überlegungen übergeordnet sind. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird dadurch nachhaltig beeinträchtigt. Auch das Gefühl, die Leistung sei aufgedrängt, trägt zum Misstrauen bei. In diesem Fall können sich Patienten bei der Patientenberatung aufklären lassen – auch in Bezug auf den Nutzen einer IGeL.

Sie haben weitere Fragen oder möchten mehr zu gesundheitlichen bzw. gesundheits- und sozialrechtlichen Themen wissen? Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen gern. Sie erreichen die UPD an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr).

Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie unter: www.patientenberatung.de
Autor: red

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