Das macht einen sprachlos:
Und wieder einmal zum Rundfunkbeitrag
Mittwoch, 18. Dezember 2019, 09:38 Uhr
In diesen Tagen werden wieder die Erinnerungen/Aufforderungen zur Zahlung des GEZ-Beitrages für die Rundfunkbeiträge verschickt. Für drei Monate werden 52,50 Euro verlangt. Das ist ja nichts Neues. Aber.....
Auf der Website www.rundfunkbeitrag.de steht geschrieben:
Informationen zur Zahlung
Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitragszahler den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungsaufforderung gestellt wurde.
Soweit so gut. Also soll man monatlich 17.50 Euro bezahlen. Auf Anfrage bei der entsprechenden Stelle erfährt man aber, dass das so nicht geht. Man muss für drei Monate gleich bezahlen. Man könne nicht für Millionen Menschen Rechnungen pro Monat schicken, hieß es. Das sollen sie ja auch nicht. Aber es kann doch jeder Bürger am Monatsende für den nächsten Monat die 17,50 Euro überweisen. Das sei so vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Einzige Ausnahmen: man macht einen Dauerauftrag. Das darf man und da hat wohl der Gesetzgeber nichts einzuwenden.
Dann frage ich mich aber, warum hat der Gesetzgeber etwas dagegen, wenn man monatlich überweist?
Sorry, aber das erschließt sich mir nicht. Vielleicht geht es anderen ja auch so..
Ilka Kühn
Autor: ikAuf der Website www.rundfunkbeitrag.de steht geschrieben:
Informationen zur Zahlung
Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitragszahler den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungsaufforderung gestellt wurde.
Soweit so gut. Also soll man monatlich 17.50 Euro bezahlen. Auf Anfrage bei der entsprechenden Stelle erfährt man aber, dass das so nicht geht. Man muss für drei Monate gleich bezahlen. Man könne nicht für Millionen Menschen Rechnungen pro Monat schicken, hieß es. Das sollen sie ja auch nicht. Aber es kann doch jeder Bürger am Monatsende für den nächsten Monat die 17,50 Euro überweisen. Das sei so vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Einzige Ausnahmen: man macht einen Dauerauftrag. Das darf man und da hat wohl der Gesetzgeber nichts einzuwenden.
Dann frage ich mich aber, warum hat der Gesetzgeber etwas dagegen, wenn man monatlich überweist?
Sorry, aber das erschließt sich mir nicht. Vielleicht geht es anderen ja auch so..
Ilka Kühn
