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Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Verfügung zum Abschuss der Wolf-Hund-Hybriden erlassen

Montag, 17. Februar 2020, 20:00 Uhr
Umweltstaatssekretär Möller informierte heute Jagdverbände und Jagdausübungsberechtigte über das weitere Vorgehen mit eventuellen Hybriden am Standortübungsplatz Ohrdruf und Umgebung...

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erlässt in den kommenden Tagen eine Allgemeinverfügung zur Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden im Umfeld des Standortübungsplatzes Ohrdruf. Darüber informierte Umweltstaatssekretär Olaf Möller heute bei einem Treffen mit Thüringer Jagdverbänden und örtlichen Jagdausübungs-berechtigten in Crawinkel (Ilmkreis). Die Verfügung soll im Thüringer Staatsanzeiger vom 24.02.2020 erscheinen und am Folgetag in Kraft treten.

"Trotz großen Einsatzes aller Beteiligten ist es bislang nicht gelungen, die Wolf-Hund-Hybride zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung wird die Möglichkeit zum Abschuss erweitern. Dadurch ergeben sich bessere Chancen, die Hybride noch vor einem möglichen Abwandern zu erlegen“, so Umweltstaatssekretär Möller heute in Crawinkel.

Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen wurde, gehen die Behörden von vier weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz aus.
Der Thüringer Wolfmanagementplan sieht das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor. Das Umweltministerium hatte im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt.

Um die irrtümliche Entnahme eines Wolfes auszuschließen, gelten strikte Vorgaben, zu denen noch spezielle Schulungen angeboten werden. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gilt für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Schwarz gefärbte Hybride dürfen bis zum 31.12.2020 geschossen werden. Die Verordnung gilt in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Was regelt die Allgemeinverfügung?
Die Allgemeinverfügung richtet sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spricht eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung wurden die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört.

Die Allgemeinverfügung berücksichtigt folgende Eckpunkte
  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten und wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben.

Hintergrund
Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hat den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssen Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit wird die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.
Autor: red

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