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Agentur für Arbeit informiert:

Wie geht es nach Kurzarbeitsanzeige weiter?

Dienstag, 24. März 2020, 10:29 Uhr
Eine Vielzahl von Arbeitgebern hat im März bei der Agentur für Arbeit bereits Kurzarbeit angezeigt. Die Arbeitsagentur prüft derzeit alle Anzeigen und erteilt danach die Bescheide...

Die außergewöhnlich hohe Anzahl verlängert gegenwärtig die Bearbeitungszeiten. „Wir verlagern aktuell massiv Personal zu Lasten anderer Bereiche“, so Karsten Froböse, Leiter der Nordhäuser Arbeitsagentur. „Wir sind in einer nie dagewesenen Situation. Es liegen schwierige Wochen vor uns. Aber wir werden die Aufgabe bewältigen“, so der Agenturchef.
Ist die Anzeige der Kurzarbeit gestellt, kann mit der Kurzarbeit in den Betrieben bereits begonnen werden. Der Bescheid muss nicht abgewartet werden. Wichtig ist: nur wenn das Einverständnis des jeweiligen Arbeitnehmers (oder Betriebsrates) vorliegt, ist Kurzarbeit möglich.

Drei Dinge sind für den Antrag auf Auszahlung wichtig:
1. Eine tägliche Aufzeichnung zu den geleisteten Arbeitsstunden und zu
den Ausfallstunden muss geführt werden.
2. nach Abschluss des jeweiligen Kalendermonats errechnet der Arbeit-
geber sowohl die anteiligen Löhne und Gehälter für Arbeitsstunden und
Urlaub als auch das Kurzarbeitergeld (Kug) für die Ausfallstunden
und
3. die Dokumentation erfolgt mittels Lohnbescheinigungen.

Der Antrag auf Auszahlung von Kug muss zusammen mit der Abrechnungsliste durch die Firma erstellt werden. Beide Unterlagen sind dann bei der Agentur für Arbeit einzureichen, damit das Geld dem Arbeitgeber erstattet werden kann. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Leistungsmonats erfolgen. Für März muss demzufolge der Antrag auf Auszahlung des Kug bis spätestens 30.06.2020 der Arbeitsagentur vorliegen.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Nach Abschluss der Kurzarbeit müssen die Abrechnungen durch die Arbeitsagentur geprüft werden. Deshalb! Unterlagen zu den Gründen des Ausfalles, Arbeitszeitnachweise und Lohnscheine sollten durch Unternehmen gut aufbewahrt werden.
Autor: red

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