Duderstadt
Telefonische Terminvereinbarungen ab jetzt möglich
Montag, 20. April 2020, 10:30 Uhr
In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurde ein Beschluss zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst. Als Folge dessen wurden die von der Stadt Duderstadt getroffenen Regelungen neu bewertet und angepasst....
Für die Duderstädter Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret:
1. Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung im Stadthaus, inklusive des Bürgerbüros und des Baubetriebshofes der Stadt Duderstadt bleibt zunächst bis einschließlich Samstag, 02. Mai 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Unseren Bürgerinnen und Bürgern stehen alle Leistungen der Verwaltung nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Die Fachbereiche / Fachdienste sind besetzt und die Mitarbeiter telefonisch und per E- Mail zu erreichen. Informationen zu den Ansprechpartnern sind auf der Homepage unter www.duderstadt.de unter der Rubrik Verwaltung & Politik / Bürgerservice zu finden.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die zentrale Rufnummer 05527-841 0 zu den gewohnten Öffnungszeiten sichergestellt.
2. Weitere städtische Einrichtungen:
Die Stadtbibliothek im Historischen Rathaus und das Stadtarchiv können nach telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. Der Zutritt erfolgt unter Auflagen zur Hygiene und wird bei mehreren Wartenden gesteuert.
Die Gästeinformation im Historischen Rathaus kann ebenfalls nach telefonischer Terminvereinbarung von montags bis freitags aufgesucht werden. Der Zutritt erfolgt auch hier unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben bis auf Weiteres:
- Städtische Turnhallen
- das Jugendfreizeitheim (Jufi) / Das MehrGenerationenHaus
- Jugendräume
- Mehrzweckgebäude
- Ausstellung im Historischen Rathaus
- das Westerturmensemble und das Schützenmuseum
- das Heimatmuseum
- sowie die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren.
Die Spielplätze sind wie bereits durch den Landkreis Göttingen verfügt, zunächst auch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
3. Kinderbetreuung und Grundschulen:
Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Hierfür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dem Bedarf nach einer Betreuung von Kindern soll dadurch nachgekommen werden, dass die Härtefallregelung gelockert wird.
Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist. Informationen sind auf der Homepage der Stadt Duderstadt sowie in den Einrichtungen erhältlich.
Die Beschulung der einzelnen Grundschulklassen/ jahrgänge wird sukzessive wieder aufgenommen. Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen laut Aussagen des Niedersächsischen Kultusministeriums am 4. Mai wieder in den Unterricht ein.
Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen.
4. Veranstaltungen:
Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Eine konkrete Definition des Landes Niedersachsen zu Großveranstaltungen steht noch aus.
Allerdings sollte auch weiterhin der Grundsatz beachtet werden, dass nicht zwingend notwendige Kontakte zu vermeiden sind. Denn auch bei kleineren Veranstaltungen besteht ein Infektionsrisiko.
5. Allgemein gilt weiterhin:
Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb ist es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Daneben wird die Nutzung von sog. Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutzmasken) insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
Bürgermeister Thorsten Feike appelliert: Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen der letzten vier Wochen zum Schutz vor einer Infektion müssen nun erhalten und ausgebaut werden. Wir dürfen die bisherigen Erfolge nicht durch Nachlässigkeit aufs Spiel setzen. Lassen Sie uns auch in der kommenden Zeit klug, diszipliniert und nachhaltig handeln. Nur so können wir in unserer Heimat – der Stadt Duderstadt – zukunftsfähig bleiben.
Die Stadt Duderstadt wird regelmäßig über die aktuelle Lage informieren und passt ihre Maßnahmen kontinuierlich an die Situation an. Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit auf der Internetseite der Stadt Duderstadt.
Autor: ikFür die Duderstädter Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret:
1. Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung im Stadthaus, inklusive des Bürgerbüros und des Baubetriebshofes der Stadt Duderstadt bleibt zunächst bis einschließlich Samstag, 02. Mai 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Unseren Bürgerinnen und Bürgern stehen alle Leistungen der Verwaltung nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Die Fachbereiche / Fachdienste sind besetzt und die Mitarbeiter telefonisch und per E- Mail zu erreichen. Informationen zu den Ansprechpartnern sind auf der Homepage unter www.duderstadt.de unter der Rubrik Verwaltung & Politik / Bürgerservice zu finden.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die zentrale Rufnummer 05527-841 0 zu den gewohnten Öffnungszeiten sichergestellt.
2. Weitere städtische Einrichtungen:
Die Stadtbibliothek im Historischen Rathaus und das Stadtarchiv können nach telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. Der Zutritt erfolgt unter Auflagen zur Hygiene und wird bei mehreren Wartenden gesteuert.
Die Gästeinformation im Historischen Rathaus kann ebenfalls nach telefonischer Terminvereinbarung von montags bis freitags aufgesucht werden. Der Zutritt erfolgt auch hier unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben bis auf Weiteres:
- Städtische Turnhallen
- das Jugendfreizeitheim (Jufi) / Das MehrGenerationenHaus
- Jugendräume
- Mehrzweckgebäude
- Ausstellung im Historischen Rathaus
- das Westerturmensemble und das Schützenmuseum
- das Heimatmuseum
- sowie die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren.
Die Spielplätze sind wie bereits durch den Landkreis Göttingen verfügt, zunächst auch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
3. Kinderbetreuung und Grundschulen:
Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Hierfür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dem Bedarf nach einer Betreuung von Kindern soll dadurch nachgekommen werden, dass die Härtefallregelung gelockert wird.
Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist. Informationen sind auf der Homepage der Stadt Duderstadt sowie in den Einrichtungen erhältlich.
Die Beschulung der einzelnen Grundschulklassen/ jahrgänge wird sukzessive wieder aufgenommen. Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen laut Aussagen des Niedersächsischen Kultusministeriums am 4. Mai wieder in den Unterricht ein.
Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen.
4. Veranstaltungen:
Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Eine konkrete Definition des Landes Niedersachsen zu Großveranstaltungen steht noch aus.
Allerdings sollte auch weiterhin der Grundsatz beachtet werden, dass nicht zwingend notwendige Kontakte zu vermeiden sind. Denn auch bei kleineren Veranstaltungen besteht ein Infektionsrisiko.
5. Allgemein gilt weiterhin:
Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb ist es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Daneben wird die Nutzung von sog. Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutzmasken) insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
Bürgermeister Thorsten Feike appelliert: Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen der letzten vier Wochen zum Schutz vor einer Infektion müssen nun erhalten und ausgebaut werden. Wir dürfen die bisherigen Erfolge nicht durch Nachlässigkeit aufs Spiel setzen. Lassen Sie uns auch in der kommenden Zeit klug, diszipliniert und nachhaltig handeln. Nur so können wir in unserer Heimat – der Stadt Duderstadt – zukunftsfähig bleiben.
Die Stadt Duderstadt wird regelmäßig über die aktuelle Lage informieren und passt ihre Maßnahmen kontinuierlich an die Situation an. Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit auf der Internetseite der Stadt Duderstadt.
