Thüringen aktuell
Neue Verordnung gilt vorerst bis 5. Juni 2020
Dienstag, 12. Mai 2020, 16:44 Uhr
Neue Thüringer Coronavirus-Eindämmungsverordnung gibt Bedingungen und Fahrplan für weitere Lockerungen vor. Sie tritt am 13. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni....
Bis zu diesem Tag wollen die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin vorerst auch die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten. Als Grundsätze in der Verordnung festgehalten sind das Abstandsgebot, die Kontaktbeschränkungen, die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen und das Vorhandensein von Infektionsschutzkonzepten.
Weiterhin ist jede Person angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 Meter einzuhalten.
Die Kontaktbeschränkungen werden leicht gelockert. Die neue Verordnung gestattet Zusammenkünfte von Angehörigen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts. Die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen im Einzelhandel und im ÖPNV ist zukünftig bußgeldbewehrt.
Für die Öffnung von Einrichtungen und Angeboten ist das Vorhandensein von Infektionsschutzkonzepten Bedingung. Das Gesundheitsministerium hat den konkreten Fahrplan der neuen Coronavirus-Eindämmungsverordnung veröffentlicht.
Autor: ikBis zu diesem Tag wollen die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin vorerst auch die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten. Als Grundsätze in der Verordnung festgehalten sind das Abstandsgebot, die Kontaktbeschränkungen, die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen und das Vorhandensein von Infektionsschutzkonzepten.
Weiterhin ist jede Person angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 Meter einzuhalten.
Die Kontaktbeschränkungen werden leicht gelockert. Die neue Verordnung gestattet Zusammenkünfte von Angehörigen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts. Die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen im Einzelhandel und im ÖPNV ist zukünftig bußgeldbewehrt.
Für die Öffnung von Einrichtungen und Angeboten ist das Vorhandensein von Infektionsschutzkonzepten Bedingung. Das Gesundheitsministerium hat den konkreten Fahrplan der neuen Coronavirus-Eindämmungsverordnung veröffentlicht.
