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Thüringer Landesamt für Statistik

Gemeinden mit etwas mehr Steuereinnahmen

Mittwoch, 15. Juli 2020, 10:18 Uhr
Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Realsteuervergleichs wird die Steuereinnahmekraft1) der Gemeinden aus Realsteuern, Gewerbesteuerumlage2) und den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer2) ermittelt.

Im Jahr 2019 betrug die Steuereinnahmekraft der 634 Thüringer Gemeinden 1 807 Millionen Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 13 Millionen bzw. 1 Prozent mehr als im Jahr 2018. Je Einwohner entsprach dies einem Anstieg um 9 Euro auf nunmehr 846 Euro, den bislang höchsten Betrag für Thüringen.

Die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze3) für das Jahr 2019 veränderten sich nur teil- weise und geringfügig. Für die Gewerbesteuer bedeutet dies einen Rückgang von 408 auf 407 Prozent. Die landesdurchschnittlichen Hebesätze für die Grundsteuer A (299 Prozent) und die Grundsteuer B (435 Prozent) blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Thüringer Gemeinden nahmen 1 063 Millionen Euro an Realsteuern ein, davon 815 Millionen Euro an Gewerbesteuer (brutto) und 248 Millionen Euro an Grundsteuern. Das waren 19 Millionen Euro bzw. 2 Prozent weniger Realsteuern als im Jahr 2018.
Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen gegenüber dem Jahr zu- vor um 12 Millionen Euro bzw. 2 Prozent auf 643 Millionen Euro.

Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hatten die Gemeinden mit insgesamt 171 Millionen Euro Mehreinnahmen in Höhe von 19 Millionen Euro bzw. 12 Prozent gegenüber dem Jahr 2018.

Die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage, deren Umlagesatz bei 35 Prozent lag, belief sich im Jahr 2019 auf 70 Millionen Euro. Im Jahr 2018 waren es 72 Millionen Euro bei einem Umlagesatz von ebenfalls 35 Prozent.

Regional fällt die Steuereinnahmekraft 2019 in Thüringen sehr unterschiedlich aus. Sie betrug bei den kreisfreien Städten 890 Euro je Einwohner (-29 Euro). Die Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden lag bei 830 Euro je Einwohner (+23 Euro).

Unter den kreisfreien Städten war die Stadt Jena mit 1 018 Euro pro Kopf der Bevölkerung wieder- holt am steuerstärksten. Steuerschwächer waren Erfurt (945 Euro), Eisenach (873 Euro), Suhl (931 Euro), Weimar (772 Euro) und Gera (727 Euro) Die kreisfreien Städte Weimar, Gera und Eisenach konnten eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmekraft verzeichnen.

Kreisangehörige Gemeinden wie Großheringen im Landkreis Weimarer Land (23 291 Euro je Einwohner), Marth im Landkreis Eichsfeld (10 830 Euro je Einwohner) und Kirchgandern im Landkreis Eichsfeld (5 887 Euro je Einwohner), die meist über Jahre bei den Pro-Kopf-Werten ein Mehrfaches des Landesdurchschnittes erzielten, liegen zwar im Bereich vieler großer Städte der alten Bundesländer, können aber wegen ihres relativ geringen Volumens den Thüringer Durchschnitt nur gering beeinflussen.
Die stärksten Rückgänge der Steuereinnahmekraft je Einwohner gegenüber 2018 gab es in den Gemeinden Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (um -6 619 Euro auf -4 120 Euro) und Rückersdorf im Landkreis Greiz (um -1 924 Euro auf -48 Euro).

Hier berechnet sich durch hohe Rückzahlungen von Gewerbesteuern eine negative Steuereinnahmekraft je Einwohner. Dagegen konn- ten die Gemeinden Marth im Landkreis Eichsfeld (+9 446 Euro auf 10 830 Euro) und Großheringen im Landkreis Weimarer Land (+6 749 Euro auf 23 291 Euro) das größte Einnahmeplus ihrer Pro-Kopf- Steuern gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.

Insgesamt erreichten 79 der 634 Thüringer Gemeinden eine Steuereinnahmekraft über 1 000 Euro je Einwohner. Davon waren neben der kreisfreien Stadt Jena die kreisangehörigen Städte Saalfeld/Saale und Rudolstadt (beide Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) nach der Einwohnerzahl die Größten.

Weitere 383 Gemeinden hatten eine Steuereinnahmekraft zwischen 500 und 1 000 Euro je Einwohner. Insgesamt 137 Gemeinden bzw. 22 Prozent lagen über dem Landesdurchschnitt von 846 Euro je Einwohner.

1) Die Steuereinnahmekraft ist eine rechnerische Größe zur Ermittlung landesweit vergleichbarer Werte. Dabei werden auf die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen einer Gemeinde die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze angewandt,

2) nach der Schlussrechnung
3) Die Realsteuerhebesätze werden bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft als Multiplikator für den Grundbetrag angewendet; Ausschaltung der unterschiedlichen, individuellen Hebesätze
Autor: red

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