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Keine Überbrückungshilfen

Coronakrise trifft Gründer

Donnerstag, 16. Juli 2020, 12:18 Uhr
Mit dem Startschuss der Überbrückungshilfen des Bundes wird deutlich, dass Gründer aus diesem Jahr deutlich schlechtere Bedingungen zur Bewältigung der Folgen der Krise haben als Bestandsunternehmen. Auch der positive Trend der Gründungen 2019 wird sich in diesem Jahr nicht fortsetzen...


Der Thüringer Gründer- und Unternehmerreport des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum verzeichnete für das Jahr 2019 erstmals seit 2013 einen leichten Anstieg bei den Gründungszahlen um +0,9 Prozent. Die Hoffnung auf eine nachhaltige Trendwende wurde allerdings durch die Corona-Pandemie gestoppt.

Laut dem aktuellen KfW-Gründunsmonitor wollen vier von zehn Gründern ihre Pläne verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt in die Selbständigkeit starten. Zusätzlich wird die Flexibilität von Gründern im Nebenerwerb dazu führen, dass diese ihr Geschäft vorübergehend oder dauerhaft einstellen.

„Die Herausforderungen, am Markt Fuß zu fassen und sich erfolgreich dem Wettbewerb zu stellen, sind für Gründer in den ersten Monaten besonders groß“, sagt Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. „Es kann daher im Rahmen von gleichen Bedingungen für alle Wettbewerber nicht sein, dass Gründer, die nach dem 31. Oktober 2019 in die Selbstständigkeit gestartet sind, prinzipiell von den Überbrückungshilfen des Freistaats Thüringen und der Bundesrepublik ausgeschlossen sind.“

Durch diese Unterstützung erhalten Unternehmen, welche besonders von der Coronakrise betroffen sind, Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Soloselbständige profitieren mit bis zu zwei Monatspauschalen von zusätzlich 1.180 Euro. Unternehmen, die zwischen dem 1. November 2019 und dem Krisenbeginn im März 2020 gegründet wurden, erhalten keine Hilfen.

Auch der Erfurter Gründer Daniel Springer kämpft mit den Auswirkungen der Krise: „Mit dem Saunahafen werde ich ein weiteres spannendes Sauna-Erlebnis in Erfurt etablieren. Dabei führte die Coronakrise zu einer Verzögerung des Unternehmensstarts. Die Kosten laufen aber bereits seit meiner Gründung. Leider kann ich nicht auf die Sofort- oder Überbrückungshilfen zurückgreifen, da ich erst am 1. März 2020 gegründet habe“.

„Der Freistaat Thüringen muss insbesondere bei den jungen, krisenbetroffenen Gründungen nachbessern“, fordert die IHK-Hauptgeschäftsführerin. Denn diese wären größtenteils als erfolgversprechende Chancengründungen angelegt und setzen sich regelmäßig deutlich stärker am Markt durch als Notgründungen, welche in Krisenzeiten aufgrund zunehmender Erwerbslosigkeit erfolgen.
Autor: psg

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