Weniger Insolvenzverfahren im 1. Halbjahr 2020
Freitag, 28. August 2020, 10:52 Uhr
Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Juni 2020 über 1 036 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik insgesamt 107 Anträge bzw. - 9,4Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum...
Auf Unternehmen entfielen 11,5Prozent aller Verfahren und auf übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) 88,5 Prozent.
Mit 938Verfahren wurden 90,5Prozent aller Insolvenzverfahren eröffnet. 77Verfahren bzw. 7,4 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 21 Verfahren bzw. 2,0 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 267 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 258 Tausend Euro aus.
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen blieb im 1. Halbjahr 2020 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum mit einem Verfahren weniger bzw. - 0,8 Prozent auf dem Vorjahresniveau.
Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1 680 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 20Verfahren im Baugewerbe, 17 Verfahren im verarbeitenden Gewerbe und mit je 16 Verfahren im Gastgewerbe und im Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (53 Anträge) sowie Einzelunternehmen (34 Anträge) Insolvenz anmelden. Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 917 Verfahren und damit 106 Verfahren bzw. 10,4 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum gezählt.
Hinweis:
Die durch die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im 1. Halbjahr nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend. Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein.
Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert. Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der COVID-19-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30.09.2020, geregelt im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.
Autor: redAuf Unternehmen entfielen 11,5Prozent aller Verfahren und auf übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u.Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) 88,5 Prozent.
Mit 938Verfahren wurden 90,5Prozent aller Insolvenzverfahren eröffnet. 77Verfahren bzw. 7,4 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 21 Verfahren bzw. 2,0 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 267 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 258 Tausend Euro aus.
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen blieb im 1. Halbjahr 2020 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum mit einem Verfahren weniger bzw. - 0,8 Prozent auf dem Vorjahresniveau.
Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1 680 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 20Verfahren im Baugewerbe, 17 Verfahren im verarbeitenden Gewerbe und mit je 16 Verfahren im Gastgewerbe und im Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (53 Anträge) sowie Einzelunternehmen (34 Anträge) Insolvenz anmelden. Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 917 Verfahren und damit 106 Verfahren bzw. 10,4 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum gezählt.
Hinweis:
Die durch die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im 1. Halbjahr nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend. Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein.
Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert. Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der COVID-19-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30.09.2020, geregelt im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.
