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Für Familien gibt es noch bis Ende 2020 die Baukindergeld-Förderung d

Baukindergeld bis Jahresende

Sonntag, 27. September 2020, 08:48 Uhr
Beim Immobilienkauf oder Hausbau werden Familien mit 12.000 Euro pro Kind vom Staat unterstützt. Weil die Frist für das Baukindergeld zum Jahresende abläuft, sollten sich Familien mit Wunsch nach einem Eigenheim jetzt sputen...

Familien oder Alleinerziehende, die beim Immobilienkauf oder Neubau in den Genuss des Baukindergeldes kommen möchten, sollten sich ranhalten. Noch bis zum 31.12.2020 läuft das Baukindergeld, das bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann.

12.000 Euro erhalten Familien immerhin pro Kind. Über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt ergibt das 1.200 Euro pro Monat, für weitere Geschwister den gleichen Betrag nochmal oben drauf. Das Baukindergeld ist dabei an verschiedene Bedingungen geknüpft. Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro mit einem Kind. Pro Kind erhöht sich das kalkulierbare Einkommen um 15.000 Euro. Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren, nicht älter als 18 Jahre und nachweislich im gleichen Haus gemeldet sein. Das Baukindergeld ist nicht immobiliengebunden und steht daher zur freien Verfügung. Es lässt sich beispielsweise für die derzeit hohen Baunebenkosten oder für Sondertilgungen im Rahmen der Finanzierung nutzen.

Keine Neuauflage des Baukindergeldes geplant
Liegen bis Jahresende weder Kaufvertrag noch Baugenehmigung vor, kann die Förderung laut Bauherren-Schutzbund (BSB) nicht mehr beantragt werden. Beim Kauf eines Fertighauses gilt der Stichpunkt des notariellen Werksvertrages mit dem Bauunternehmen. Der Bauherren-Schutzbund plädiert jedoch derzeit aufgrund von Corona für eine Verlängerung der Frist. BSB-Geschäftsführer Florian Becker dazu: „Durch die Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise mussten viele bauwillige Familien ihr Vorhaben aufschieben. Die Bearbeitung von Bauanträgen dauert in vielen Regionen wesentlich länger. Potenzielle Käufer einer Gebrauchtimmobilie konnten Immobilien nicht besichtigen.“ Verlassen sollten sich Familien darauf allerdings nicht.

So beantragen Sie Baukindergeld bei der KfW
Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, beantragen Sie das Baukindergeld bei der KfW online im Zuschussportal (Zuschuss 424). Alle Familienmitglieder müssen zum Zeitpunkt des Antrags in der neuen Immobilie gemeldet sein. Bis zu 6 Monate nach Einzug haben Sie dafür Zeit.

Wichtige Nachweise und Unterlagen, die Sie erbringen müssen
Sie müssen sich zunächst im Online-Portal der KfW registrieren, um danach einen Antrag stellen zu können. Ein wichtiger Schritt: Sie müssen Ihre Identität online per Video-Identifizierung oder bei einer Filiale der Deutschen Post mit Postident nachweisen.

Nachdem Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Unterlagen einzureichen. Dazu zählen Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres, die Meldebestätigung aller Familienmitglieder sowie ein Grundbuchauszug. Die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus.

Sofern Ihnen ein Nachweis fehlt, müssen Sie im KfW-Portal eine frei formulierte Erklärung einreichen, warum der Nachweis noch nicht vorliegt. Laut KfW ist dies die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten.
Autor: red

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