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Landkreis Eichsfeld

Einhaltung bestehender Corona-Regeln

Sonntag, 18. Oktober 2020, 13:00 Uhr
Landkreis Eichsfeld
Aus gegebenem Anlass verweist das Landratsamt nochmals auf einzuhaltende Regeln im Zusammenhang mit Veranstaltungen:

1. Anzeigepflicht
Für alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Geburtstage, Hochzeiten, Konzerte etc.) in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel gilt eine Anzeigepflicht ab 16 Personen.

2. Maximale Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist in privaten Räumlichkeiten auf 15 Personen beschränkt.
In angemieteten, geschlossenen Räumen / bei Feiern in gastronomischen Einrichtungen liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 30 Personen. Unter freiem Himmel beträgt die Teilnehmerzahl maximal 50.
Ausnahmen
(Zum Beispiel Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Beerdigungen, etc.) sind in der Allgemeinverfügung vom 12. Oktober sowie in der SARS-COV-2 Grundverordnung geregelt.

3. Infektionsschutzkonzept
Infektionsschutzkonzepte im Sinne des § 3 Abs. 1 Thüringer SARS-CoV-2 Eindämmungsgrundverordnung sind beim Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld vorzulegen.

"Verantwortlich für die Erstellung, das Vorhalten und die Vorlage des Infektionsschutzkonzepts nach Absatz 1 ist der Veranstalter, Leiter, Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Vereinsvorsitzende, zuständige Amtsträger oder eine andere Person, der die rechtliche Verantwortung obliegt oder die die tatsächliche Kontrolle ausübt oder damit beauftragt ist (verantwortliche Person)." (§ 5 Abs. 2 SARS-COV-2 Grundverordnung)

4. Kontaktdatenerfassung
Kontaktdaten (Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit) müssen von Gästen und Besuchern aufgenommen werden, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten. Kontaktdaten der Besucher müssen erhoben werden:

1. von Gaststätten
2. anlässlich öffentlicher, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen
3. von kulturellen Einrichtungen mit Publikumsverkehr
4. im Rahmen von Messen, Spezialmärkten und Ausstellungen
5. von Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbädern, Saunen und Thermen

Alle Veranstalter und Teilnehmer von Veranstaltungen sind aufgefordert, die bestehenden Regeln zu befolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße dagegen mit Bußgeld geahndet werden. Ein extra dafür gebildetes Team wird ab dieser Woche verstärkt Kontrollen durchführen.

Autor: en

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