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Die Verbraucherzentrale Thüringen rät:

Augen auf bei Post vom Stromanbieter

Sonnabend, 21. November 2020, 09:49 Uhr
Wer in diesen Tagen Post von seinem Stromversorger erhält, sollte den Brief aufmerksam lesen. Es könnte die Ankündigung einer Preiserhöhung sein, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen...

Erstmals seit Jahren werden die Strompreise 2021 wohl nicht auf breiter Front steigen. Stromanbieter, die zum Jahreswechsel dennoch ihre Preise anheben wollen, müssen dies spätestens sechs Wochen vorher ankündigen. Einige Anbieter gehen dabei durchaus kreativ vor, berichtet Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen: „Es gibt Fälle, bei denen die Preiserhöhung zwischen allgemeinen Informationen oder gar im Kleingedruckten versteckt wurde. Oder die Mitteilung war als Werbeflyer aufgemacht, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass die Verbraucher die Post ungelesen wegwerfen.“ Doch genau das sollten Stromkunden nicht tun, denn bei einer Preiserhöhung steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu – egal wie lange der Vertrag noch läuft.

Wechsel lohnt sich oft
Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zu dem Tag, an dem die Preiserhöhung wirksam wird. „Bei einer Preiserhöhung sollten Verbraucher stets einen Tarif- oder Anbieterwechsel prüfen, denn fast immer lässt sich Geld sparen“, rät Weinsheimer. Einen ersten Überblick bieten Vergleichsportale im Internet. „Die Kündigung des alten Vertrages sollten Verbraucher in diesem Fall aber selbst vornehmen und nicht dem neuen Anbieter überlassen. So stellen sie sicher, dass der Kündigungszeitpunkt nicht verpasst wird“, so der Experte. Die Kündigung kann per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen, immer unter Verweis auf das Sonderkündigungsrecht und mit dem Hinweis, zu welchem Termin der Vertrag gekündigt werden soll.

Anbieterunabhängige Hilfe bei der Suche nach dem passenden Tarif bieten auch die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Derzeit findet die Beratung ausschließlich telefonisch statt. Ein Termin kann unter Tel. 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.
Autor: red

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