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CDU will Änderung bei Kontaktbeschränkungen

Lebensfern und praxisuntauglich

Montag, 18. Januar 2021, 09:37 Uhr
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag verlangt im Vorfeld der Landtagssondersitzung am kommenden Mittwoch eine Erweiterung der geltenden Kontaktbeschränkungen...

„Eine Betreuung außerhalb der Kindergärten und Schulen muss möglich sein“, so die familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner.

„Damit Großeltern oder Freunde bei der Betreuung einspringen können, muss für diese Fälle die strikte Regel, wonach nur eine haushaltsfremde Person zu Besuch kommen dürfe, geöffnet werden. Alles andere ist familienfeindlich“ Bei unseren bayrischen oder sächsischen Nachbarn seien solche Betreuungspatenschaften bereits möglich. Damit würden die öffentlichen Einrichtungen entlastet und die Überlastung derjenigen Eltern im Lock-Down, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, gemindert. Indem Rot-Rot-Grün diese Regelung aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert, treibt sie alle Ausweichbewegungen und Selbsthilfemodelle in die Illegalität und untergräbt letztlich die Zustimmung zu allen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung“, so Meißner weiter.

Daneben müssen laut Meißner auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen verbindlichen Anspruch auf Notbetreuung haben. „Gerade diese Kinder sind auf die spezifischen Bildungsangebote in den Einrichtungen angewiesen. Fallen sie weg, hat das für die Kinder nicht selten einen Entwicklungsrückschritt zur Folge“, warnt Meißner. Auch der zusätzliche Betreuungsaufwand für die Familien sei in der Regel so hoch, dass etwa an gleichzeitiges Homeoffice für die Eltern nicht zu denken sei. Eine Erwähnung in den präzisierenden Erklärungen des Ministeriums zur Notbetreuung reiche nicht aus. Das sei halbherzig, denn nach derzeitiger Verordnung sei keine Frühförderung in Kindergärten möglich.

Beide Forderungen hatte die CDU-Fraktion in der vergangenen Woche bereits im Ältestenrat gestellt. Sie hatten jedoch keine entsprechende Anpassung in der Verordnung durch die Landesregierung zur Folge. Meißner kritisiert: „Die Minderheitsregierung Landes sollte die gesetzlich geregelte Parlamentsbeteiligung ernst nehmen und zumindest wissenschaftlich fundiert begründen, warum sie die beiden Forderungen ablehnt.“
Autor: red

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