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Neue Corona-Verordnung zum Schulbetrieb beschlossen

Thüringer Regierungsparteien sind zufrieden

Dienstag, 16. Februar 2021, 17:09 Uhr
Nach der Einigung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab nächsten Montag für Grundschulen und ab 1. März für weiterführende Schulen zeigen sich die Regierungsparteien LINKE und GRÜNE zufrieden mit dem Erreichten...

„Die Linksfraktion begrüßt die Öffnung der Kindergärten und Grundschulen ab 22. Februar und der weiterführenden Schulen zum 1. März“, unterstreicht Torsten Wolf, Sprecher für Bildungspolitiker der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, nach der heutigen Beratung der neuen Corona-Verordnung in den Landtagsausschüssen für Bildung und Gesundheit.

„Uns war wichtig, dass in der Verordnung auch vorgesehen ist, dass sich alle Pädagogen in Kitas und Schulen bis zu zweimal in der Woche testen lassen können, dass eine Mund-Nase-Bedeckung im Schulalltag ab der ersten Klasse angewendet wird und dass Schülern von der Präsenzpflicht auf Antrag der Eltern befreit werden können“, sagt Torsten Wolf hinsichtlich der Änderungsinitiativen der Linksfraktion.

Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN und Sprecherin für Bildung, Jugend und Sport erklärt zur heutigen gemeinsamen Ausschusssitzung zur neuen Thüringer Corona-Verordnung: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass gerade die Kleinsten und jüngeren Schüler bald wieder in Kindergarten und Schule gehen dürfen. Dabei ist für uns entscheidend, dass das Recht auf Bildung wieder voll zur Geltung kommt, die Eltern Entlastung erfahren und das verbleibende Schuljahr bestmöglich genutzt werden kann. Mit den jetzt erfolgenden Kindergarten- und Schulöffnungen und den dazu flankierenden Schutzmaßnahmen entsteht eine Perspektive, die ein sicheres Arbeiten für Lehrer und ein möglichst sicheres Lernen für die Schüler ermöglicht. Zudem finden wir es richtig und wichtig, dass Kinder unter 12 von den rigiden Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden.“

Babett Pfefferlein, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt dazu: „Es war ein wichtiges Zeichen, dass sich der Koalitionsarbeitskreis Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für einen bundeseinheitlichen Orientierungsplan ausgesprochen hat, der für mehr Planbarkeit und Transparenz stehen wird. Die neue Formulierung zur Durchführung der verpflichtenden dreimaligen Testung in Pflegeheimen sorgt zudem für mehr Planungssicherheit für die Belegschaft und Arbeitgeber. Ich bin gespannt auf die rechtliche Einschätzung sowie den Lösungsvorschlag des Gesundheitsministeriums zum bestehenden Problem von Arbeitergebern im Umgang mit Arbeitnehmern, die sich Testungen entziehen. Hier braucht es eine ausdrückliche Rechtsgrundlage.“
Autor: red

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