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Das Europäische Verbraucherzentrum warnt:

Falsche Rechnungen für angeblichen Telefonsex

Sonntag, 21. Februar 2021, 17:06 Uhr
Vermehrt wenden sich Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, die sich über hohe Rechnungen und Mahnungen für angeblichen Telefonsex beschweren. Den Betroffenen flattern die Schreiben in der Regel per Brief ins Haus...

Für einen angeblich in Anspruch genommenen „Service für Erwachsene“ sollen 90 € gezahlt werden. Verschickt werden soll das Geld per Einschreiben an ein Postfach in Tschechien oder per SEPA-Überweisung auf ein tschechisches Konto. Wer nicht zahlt, erhält schnell Mahnungen mit höheren Beträgen. Mit „Letzte Mahnung“ und „Vermeiden Sie weitere Maßnahmen“ wird gezielt Angst geschürt (hier geht’s zu Beispielschreiben).


Bekannte Masche, neue Namen
Die Masche ist nicht neu, scheint aktuell aber wieder verstärkt aufzutreten. Hinter dem Abzockversuch stecken vermeintliche Firmen aus Tschechien, die stets mit neuen Namen auftreten. Bekannt sind u. a. Telestar, Telesmart, Arvex, Mexcom, Kawora, Werso, Comera, Innova Inkasso, Telpay oder Madaco.

An Telefonnummer und Anschrift der Opfer gelangen die Hintermänner wohl durch simple Tricks wie Lockanrufe, die zum Rückruf veranlassen, oder Anrufe, in denen nach der Adresse der Verbraucher gefragt wird, weil angeblich ein Paket nicht zugestellt werden konnte.

Was Betroffene tun können
Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen. Wer keinen Telefonsex in Anspruch genommen hat, muss auch nicht zahlen. Dies gilt genauso, wenn eine Sex-Hotline versehentlich angewählt wurde, es aber nur geklingelt hat oder eine Mailbox ranging.

Und selbst wenn eine Telefonsex-Dienstleistung genutzt wurde, müssen erst einmal nur die reinen Verbindungskosten bezahlt werden. Höhere Kosten dürfen nur berechnet werden, wenn zuvor ein Vertrag mit festgelegten Preisen abgeschlossen wurde. Unternehmen müssen dies belegen können, was bei besagten Rechnungen in der Regel nicht der Fall ist.

Betroffene sollten sich schriftlich beschweren und den Absender auffordern, die Forderung fallen zu lassen und weitere Schreiben zu unterlassen. Auch die Polizei sollte über den Vorgang informiert werden. Wer alleine nicht weiterkommt oder Fragen hat, erhält beim EVZ Deutschland kostenlose Hilfe.
Autor: red

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