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Angebot wird fortgesetzt

Beratung für ehemalige DDR-Heimkinder

Sonntag, 30. Mai 2021, 10:45 Uhr
Das Beratungsangebot für ehemalige DDR-Heimkinder wird in der bewährten Form fortgesetzt. Dafür können sich Betroffene ab 1. Mai 2021 direkt an den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden...

Bereits in der Vergangenheit hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Hinblick auf die Fortführung des Beratungsangebots eng mit dem Landesbeauftragten zusammengearbeitet.

Von 2012 bis 2018 konnten ehemalige Heimkinder, die in DDR-Heimen Unrecht, Misshandlung und Missbrauch erlebt hatten, über den „Fonds Heimerziehung in der DDR von 1945 bis 1990“ finanzielle und sächliche Unterstützungsleistungen einschließlich Rentenersatzleistungen erhalten.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte eine Anlauf- und Beratungsstelle einrichtet, an die sich die Betroffenen wenden konnten. Bereits mit Abschluss des Fonds war festzustellen, dass es einen anhaltenden Beratungsbedarf gerade hinsichtlich Unterstützungsleistungen bei zahlreichen Betroffenen gibt. Besondere Bedeutung hatte nach wie vor auch die persönliche Aufarbeitung der eigenen Biographie, die Überwindung von Hürden bei der Inanspruchnahme psychosozialer Hilfen aber auch der Austausch untereinander.

Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, hatte das Bildungsministerium die Beratung nach Abschluss des Fonds für zwei weitere Jahre bis 2020 fortgesetzt. Die Anlauf- und Beratungsstelle stand ehemaligen DDR-Heimkindern damit weiter zur Verfügung. Bereits während der Fondslaufzeit – aber auch in den beiden Folgejahren – zeichnete sich ab, dass es seitens der Betroffenen zudem einen verstärkten Informationsbedarf zu Möglichkeiten der strafrechtlichen Rehabilitierung gab. Konkret zu diesen Fragen gab es daher enge Arbeitsbezüge zum Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Zusammenführung sichert nunmehr weiterhin eine niedrigschwellige Beratungsstruktur in Thüringen.

Dazu Minister Helmut Holter: „Mit der Fortführung der Beratungsleistung kommt das Land dem wichtigen und begründeten Anliegen von Betroffenen und Opferverbände nach. Zudem unterstreicht Thüringen auf diese Weise sein besonderes Interesse an der Aufarbeitung von SED-Unrecht. Sowohl das Bürgerkomitee Thüringen e. V. als auch die Opferverbände unterstützen die Fortführung beim Landesbeauftragten. Die gefundene Lösung, das bisherige Beratungsangebot des TMBJS zum 1. Mai 2021 mit den Beratungsstrukturen des Thüringer Landesbeauftragten zusammen- und damit auch fortzuführen, ist optimal. Nunmehr können die erfahrenen Beraterinnen und Berater an anderer Stelle zur Verfügung stehen und ihr wertvolles Wissen rund um Fragen der Aufarbeitung den Betroffenen in niedrigschwelligen Angeboten zur Verfügung stellen.“

Weiterhin sollen die Jugendhilfeakten von vor 1990, die sich möglicherweise noch in den Kommunalverwaltungen befinden, aufgrund ihrer historischen und rechtlichen Bedeutung auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen an die zuständigen Archive übergegeben werden. Dazu verständigen sich derzeit das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Thüringer Staatskanzlei.
Autor: red

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