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Für Wirtschaft, Tourismus und Hochschule:

"Neue Corona-Verordnung schafft gute Perspektiven!"

Dienstag, 01. Juni 2021, 16:39 Uhr
Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hebt weitgehende Lockerungen für Handel, Gastronomie, aber auch Beherbergungsgewerbe und Veranstaltungswirtschaft hervor – und kritisiert zugleich, dass einige gut begründete Forderungen nicht erfüllt wurden...

Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat sich überwiegend zufrieden mit der neuen Fassung der Corona-Verordnung für Thüringen gezeigt, kritisiert zugleich aber, dass wichtige Forderungen der Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums nicht aufgenommen worden seien.

„Die Regelungen sind für Wirtschaft und Bevölkerung insgesamt gut nachvollziehbar, im Alltag handhabbar und geben den vom bisherigen Lockdown am stärksten betroffenen Bereichen wieder mehr Luft zum Atmen“, sagte Tiefensee im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung. Zentrale Vorschläge wie die Aufnahme einer Hotspot-Strategie, das Entfallen der Testpflicht im Einzelhandel unmittelbar unterhalb der Inzidenz von 100 – wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz – oder eine reine Anzeige- statt der nunmehr beschlossenen Genehmigungspflicht für Veranstaltungen hätten allerdings keinen Eingang in das Regelwerk gefunden.

„Besonders eine ‚Hotspot-Klausel‘ wäre aus Sicht der Wirtschaft mehr als wünschenswert gewesen und hätte erheblich zur Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen beigetragen“, sagte Tiefensee. Bereits ein verhältnismäßig kleiner, vollständig isolierter Ausbruch (beispielsweise in einem Wohnheim) könne den Inzidenzwert eines gesamten Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nach wie vor über die Schwellen der Corona-Verordnung heben und damit zu den verschärften Infektionsschutzbestimmungen führen.

„Dies ist für einen Neustart der Thüringer Wirtschaft, insbesondere der besonders betroffenen Branchen (Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungsbranche), ein erhebliches Hemmnis“, so der Wirtschaftsminister. Dennoch: „Insgesamt bin ich mit dem neuen Verordnungsentwurf nicht unzufrieden. Aus der Sicht von Wirtschaft, Tourismus und Hochschulen kann sich das Resultat sehen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger gewinnen viele Freiheiten zurück.“

Eine wichtige Forderung des Wirtschaftsministeriums, die mit der neuen Corona-Verordnung umgesetzt wurden, ist die in vielen Punkten größere Einheitlichkeit der Regelungen. So gibt es bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen) unterhalb einer Inzidenz von 35 keine Testpflicht mehr. Das gilt insbesondere auch für die Gastronomie in geschlossenen Räumen, die zudem bereits ab einer Inzidenz von 50 (mit Test und Kontaktnachverfolgung) wieder möglich ist.

Unter freiem Himmel besteht für gastronomische Betriebe bereits seit der letzten Verordnung keine Testpflicht. Mit der neuen Verordnung entfällt auf Drängen des Wirtschaftsministeriums jedoch auch die Pflicht zur Terminvereinbarung und die Kontaktnachverfolgung ab der Inzidenz 35.

In den Geschäften des Einzelhandels ist zukünftig bei einer Inzidenz von unter 100 keine Kontaktpersonennachverfolgung notwendig, die Testpflicht entfällt ab einer Inzidenz von unter 50.

Weiterhin hob Tiefensee den erweiterten Handlungsrahmen gerade für das Beherbergungsgewerbe und die Veranstaltungswirtschaft hervor. So dürfen Hotels ab sofort unter Auflagen wieder ab einer Inzidenz von unter 100 für Touristen öffnen – auch Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dieser Marke mit behördlicher Erlaubnis, aber ohne eine prinzipielle Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich; ab einer Inzidenz von unter 35 entfällt hier zudem die Testpflicht. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten strengere Regeln, aber auch diese sind ab einer Inzidenz von unter 50 wieder grundsätzlich möglich.

Schließlich sei es gelungen, auch für Fitnessstudios und für Clubs und Diskotheken wieder klare Öffnungsperspektiven zu erreichen, so der Wirtschaftsminister. Fitnessstudios können ab einer Inzidenz von unter 50 mit Testpflicht öffnen. Unter 35 entfällt sogar die Testpflicht. Clubs und Diskotheken können nach einer erst heute im Kabinett erzielten Einigung ab einer Inzidenz von unter 35 wieder unter Genehmigungsauflagen öffnen.

Allerdings sei es auch weiterhin und mehr denn je notwendig, sich an die gültigen Schutz-, Hygiene- und Abstandsregeln zu halten, so der Appell des Ministers: „Nach wie vor ist kein Platz für Leichtsinn. Ich denke, niemand möchte die neuen Freiheiten, die jetzt wieder möglich sind, neuerlich aufs Spiel stellen. Wir haben es gemeinsam in der Hand, die Corona-Pandemie endgültig zu überwinden und einen Rückfall in den Lockdown zu vermeiden.“
Autor: red

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