Führerscheinerwerb für 50 ccm und 45 km/h einheitlich geregelt
Bundesweit Moped fahren ab 15 Jahren
Sonntag, 25. Juli 2021, 15:07 Uhr
Jugendliche ab 15 Jahren können bald bundesweit Mopeds bis 45 km/h fahren. Möglich wird das durch eine neue Regelung, die noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss: Der Führerschein AM mit der Schlüsselziffer 195 für motorisierte Zweiräder mit 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit kann bald in ganz Deutschland bereits ab 15 Jahren erworben werden...
Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles: Dass der Führerschein AM mit 15 Jahren nun bundesweit eingeführt wird, begrüßen wir. Auch wenn er bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Damit ist der Flickenteppich, den wir bisher mit unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern hatten, endlich passé.
Im Jahr 2015 hatte die Bundesregierung einen Modellversuch AM mit 15 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestartet. Kurze Zeit später schlossen sich Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an, seitdem nahmen immer mehr Bundesländer an dem Modellversuch teil. Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat schließlich der bundeseinheitlichen Lösung zugestimmt.
Deutschlandweit galt für 15-Jährige bislang nur die Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h. Breckwoldt: Die neue Regelung trägt dem Mobilitätsbedürfnis der Jugendlichen Rechnung. Gerade im ländlichen Raum wird der Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle nicht immer durch den öffentlichen Nahverkehr abgedeckt – der neue ‚AM mit 15‘ schließt hier eine Lücke.
Autor: red
Jugendliche ab 15 Jahren können mit dem neuen Führerschein AM ihre Freiheit deutschlandweit auf einem Roller mit bis zu 45km/h genießen. (Foto: Peugeot Motocycles)
Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles: Dass der Führerschein AM mit 15 Jahren nun bundesweit eingeführt wird, begrüßen wir. Auch wenn er bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Damit ist der Flickenteppich, den wir bisher mit unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern hatten, endlich passé.
Im Jahr 2015 hatte die Bundesregierung einen Modellversuch AM mit 15 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestartet. Kurze Zeit später schlossen sich Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an, seitdem nahmen immer mehr Bundesländer an dem Modellversuch teil. Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat schließlich der bundeseinheitlichen Lösung zugestimmt.
Deutschlandweit galt für 15-Jährige bislang nur die Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h. Breckwoldt: Die neue Regelung trägt dem Mobilitätsbedürfnis der Jugendlichen Rechnung. Gerade im ländlichen Raum wird der Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle nicht immer durch den öffentlichen Nahverkehr abgedeckt – der neue ‚AM mit 15‘ schließt hier eine Lücke.
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