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Neuer Corona-Rettungsschirm für den Thüringer ÖPNV

Verkehrsbetriebe können Hilfsgelder beantragen

Freitag, 15. Oktober 2021, 17:08 Uhr
Die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können sich auch Schäden, die in 2021 durch die Corona-Pandemie entstanden sind, durch den Freistaat Thüringen erstatten lassen...

Mit dem Rettungsschirm 2021 für den ÖPNV ersetzt das Land erneut Verluste aus dem Ticket-Verkauf und Ausgaben für Ausgleichszahlungen der Landkreise und Städte an Verkehrsunternehmen. „Nach der Corona-Pandemie ist ein leistungsfähiger Nahverkehr in Thüringen notwendig, um allen Menschen im Land eine gute Mobilität sichern zu können. Für unsere weiteren Ziele zum Ausbau eines klimafreundlichen Nahverkehrs brauchen wir handlungsfähige ÖPNV-Partner an unserer Seite. Deshalb spannen wir einen neuen Rettungsschirm, um unsere Verkehrspartner in der Krise zu unterstützen“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

Bis 31. Oktober können die Anträge eingereicht werden. Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wurden bereits über die Konditionen der Antragstellung informiert. „Um die ÖPNV-Partner zügig finanziell zu unterstützen, wird noch in diesem Jahr die Hälfte der beantragten Schadenssumme pauschal ausgezahlt“, so die Ministerin. Nachdem die Anträge geprüft worden sind, werden unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Abschlagszahlung in 2022 zunächst 80 Prozent des gemeldeten Schadens finanziert. Der Rest der Schadenssumme wird dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises erstattet. Antragsberechtigt sind erneut Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV.

Die Thüringer Richtlinie zum „ÖPNV-Rettungsschirm 2021“ basiert auf den bundesweit einheitlichen Vorgaben. Das Verfahren orientiert sich an dem des ÖPNV-Rettungsschirms 2020.

Die Finanzierung des Rettungsschirms 2021 mit Bundes- und Landesmitteln ist gesichert. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte am nachgewiesenen Schaden, die andere Hälfte finanziert das Land aus eigenen Mitteln. Die Richtlinie wird von der Thüringer Aufbaubank (TAB) umgesetzt.

Der gemeldete Gesamtschaden im ÖPNV-Rettungsschirm 2020 beträgt nach derzeitigem Stand etwa 47 Mio. Euro. Die Verwendungsnachweise aus dem ersten Rettungsschirm liegen seit Ende September vor und werden derzeit geprüft. Alle Antragsteller können noch in diesem Jahr mit der restlichen Auszahlung der Erstattungsbeträge für 2020 rechnen.

Die Antragsformulare für den Rettungsschirm 2021 sind bei der Thüringer Aufbaubank abrufbar: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Beihilfe-OePNV-Thueringen
Autor: red

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