Was ändert sich für Unternehmer 2022?
Brexit, Brennstoff, Pfandpflicht
Sonntag, 26. Dezember 2021, 13:34 Uhr
Was ändert sich im nächsten Jahr für Unternehmer, Existenzgründer und Gewerbetreibende? Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt hat rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zahlreiche Gesetzesänderungen und Vorschriften zusammengetragen...
Updates gibt es unter anderem bei den Themen Brexit, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht oder CO2-Preis für fossile Brennstoffe. Im Zuge der Änderungen im Verpackungsgesetz besteht ab 1. Januar 2022 eine Pfandpflicht für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen.
Auch im Bereich Aus- und Weiterbildung werden weitere wichtige Neuregelungen erwartet. So ist es Unternehmen ab dem kommenden Jahr möglich, ihre Azubis papierlos zu Zwischen- und Abschlussprüfungen anzumelden. Die nächste Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung wird ab 1. Januar 2022 in Kraft treten. Im Weiterbildungsbereich nimmt die IHK Erfurt den neuen Lehrgang Geprüfter Fachwirt für Marketing in ihr Angebot auf.
Eine detaillierte Auflistung der Neuerungen ist auf der Homepage der IHK Erfurt unter: www.erfurt.ihk.de/2022 abrufbar.
Autor: redUpdates gibt es unter anderem bei den Themen Brexit, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht oder CO2-Preis für fossile Brennstoffe. Im Zuge der Änderungen im Verpackungsgesetz besteht ab 1. Januar 2022 eine Pfandpflicht für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen.
Auch im Bereich Aus- und Weiterbildung werden weitere wichtige Neuregelungen erwartet. So ist es Unternehmen ab dem kommenden Jahr möglich, ihre Azubis papierlos zu Zwischen- und Abschlussprüfungen anzumelden. Die nächste Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung wird ab 1. Januar 2022 in Kraft treten. Im Weiterbildungsbereich nimmt die IHK Erfurt den neuen Lehrgang Geprüfter Fachwirt für Marketing in ihr Angebot auf.
Eine detaillierte Auflistung der Neuerungen ist auf der Homepage der IHK Erfurt unter: www.erfurt.ihk.de/2022 abrufbar.
