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Thüringer Landtag stimmt mehrheitlich gegen Antrag

Vereinfachung der Grundsteuererklärung abgelehnt

Donnerstag, 22. September 2022, 08:19 Uhr
Der von den „Bürgern für Thüringen“ im Thüringer Landtag am heutigen Tag eingebrachte Eilantrag, die Grundsteuererklärung bürgernah zu vereinfachen und die Frist zu verlängern, wurde von der Mehrheit der Parteien im Landtag abgelehnt, woraufhin der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde...

Lediglich die CDU und FDP unterstützten den Eilantrag, während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen diesen ablehnten. Die AfD enthielt sich. Dementsprechend positionieren sich die entsprechenden Parteien gegen die Entbürokratisierung einer Aufforderung, welcher 1,5 Millionen Thüringer gezwungen sind, Folge zu leisten.

Aktuell sind Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer verpflichtet, bis spätestens zum 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuererklärung auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt einzureichen, aber bisher waren kaum mehr als zehn Prozent der betroffenen Bürger in der Lage, dem nachzukommen. Grund dafür ist, dass die dafür zu verwendende Steuerplattform Elster angesichts des hohen Andrangs von 1,5 Millionen Erklärungen, die alleine für Thüringen erwartet werden, überbeansprucht ist und massive Einschränkungen in ihrer bundesweiten Verfügbarkeit aufweist.

Der von den „Bürgern für Thüringen“ anlässlich dieser Situation eingebrachte Eilantrag stellte folgende Forderungen an die Landesregierung:
1. In der Grundsteuererklärung angefragten Angaben bürgernah vereinfachen und keine Daten erheben, die den Behörden bereits an anderer Stelle vorliegen.
2. Abgabe der Grundsteuererklärung nicht nur in Ausnahmefällen in Papierform, sondern grundsätzlich gleichberechtigt mit einer elektronischen Erklärung zulassen.
3. Sich auf Bundesebene für eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 30. April 2023 einsetzen.
Hintergrund
Infolge einer grundlegenden Reform der Praxis zur Berechnung der Grundsteuer wurde im Frühjahr 2022 die Aufforderung zum Einreichen der Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober verschickt.

Von Seiten der Steuerberaterverbände im Bund und in Thüringen wurde der erforderliche bürokratische Aufwand und die knappe Fristsetzung kritisiert und zusammen mit dem deutschen Industrie- und Handelskammertag eine Verlängerung der Abgabefrist bis Ende April 2023 gefordert. Aufgrund der technischen Probleme der zwingend zu verwendenden Steuerplattform Elster hat sich Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits positiv zu der geforderten Fristverlängerung geäußert.
Autor: red

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