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Gute Sicht im Winter:

Auch Autodach und Hauben vom Schnee befreien

Sonnabend, 03. Dezember 2022, 07:51 Uhr
Dass eine sichere Fahrt nur mit guter Sicht möglich ist, klingt zunächst selbstverständlich. Viele Autofahrer vergessen die Grundregel aber schnell, wenn eine dicke Schneedecke auf dem Auto liegt – oft werden vor der Fahrt nur schnell die Scheiben frei gemacht und der Schnee auf Dach und Hauben bleibt liegen...

Doch im Winter reicht dieses Schnellprogramm nicht aus: Wenn Motorhaube, Dach und Kofferraumdeckel voller Schnee sind, wird die Sicht nach außen deutlich eingeschränkt. Achmed Leser vom TÜV Thüringen verrät, warum ein paar Minuten mehr für eine gründliche Reinigung nicht nur für die eigene Sicherheit so wichtig sind.

Pünktlich zum Advent meldet sich in vielen Regionen Thüringens der Winter zu Wort: Starker Schneefall erschwert nicht nur das Autofahren selbst, auch das morgendliche Eiskratzen und Schneeräumen wird für Draußenparker zum täglichen Frühsport. Autofahrer sollten dafür vor dem Losfahren etwas mehr Zeit einplanen, auch wenn diese Arbeit bei frostigen Temperaturen kein Vergnügen ist. Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt eilige Autofahrer eindringlich davor, aus Bequemlichkeit oder Zeitdruck nur ein kleines Sichtfenster auf der Frontscheibe freizukratzen. „Der Kraftfahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist. So schreibt es die StVO in den sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden vor. Wer nur ein Guckloch freikratzt und glaubt das Gebläse und die Heizung sorgen für den Rest, riskiert einen Unfall. Das Fahrzeuggebläse kann lediglich etwas gegen beschlagene Scheiben ausrichten. Bei Eis und Schnee helfen nur Eiskratzer und Schneebesen“, erklärt Unfallexperte Leser.

„Für einen klaren Rundumblick müssen Front- und Heckscheibe sowie die Seitenscheiben von Eis und Schnee befreit sein. Ganz wichtig ist es, auch die Außenspiegel freizukratzen. Das wird in der morgendlichen Hektik oft vergessen. Gerade aber beim Abbiegen und Überholen, aber oft auch schon beim Ausparken ist die Orientierung nach hinten für ein sicheres Ankommen unerlässlich“, so Achmed Leser.

Bei langanhaltenden Schneeschauern wird das Auto schnell komplett von der weißen Pracht umhüllt. Manche Autofahrer kehren dann nur die Scheiben frei und belassen die restlichen Schneemassen auf dem Fahrzeugdach, der Motorhaube und dem Kofferraumdeckel, schließlich werden diese nach relativer kurzer Zeit vom Fahrtwind freigeblasen. Doch von diesem Verhalten geht ein hohes Risiko aus, denn wegfliegende Schneeplatten können schnell zu einer Unfallgefahr für sich und andere werden, meint Achmed Leser: „Auf der einen Seite besteht für den Fahrer die Gefahr, dass die eigene Sicht immer wieder stark eingeschränkt wird. Sowohl der Schnee, der von der Fronthaube gegen die Scheibe geschleudert wird als auch Schneemassen, die beim Bremsen vom Dach nach vorne rutschen, behindern die Sichtverhältnisse. Hier können die Scheibenwischer in der Regel nicht allzu viel ausrichten. Im Extremfall kann bei einer starken Bremsung die gesamte Frontscheibe plötzlich mit einer geschlossenen Schneeschicht bedeckt sein. Auf der anderen Seite wird der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr durch wegfliegenden Schnee behindert oder sogar gefährdet. Das gilt vor allem dann, wenn der Schnee auf dem Fahrzeugdach verharscht und zu einer Eisplatte gefriert. Während der Fahrt können sich dann Eisplatten lösen, die für andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Geschossen werden können. Viele kennen diesen Flugeiseffekt von Lkw und großen Nutzfahrzeugen, wo die Fahrer die Dächer nur schwerlich vom Schnee beräumen können.“

Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es auf das Sehen und Gesehen werden an. Dafür sind auch die Scheinwerfer sowie Blink- und Rückleuchten stets sauber sowie schnee- und eisfrei zu halten. „Ein mit einer Eis- oder Schneeschicht bedeckter beziehungsweise verschmutzter Scheinwerfer hat nicht die vorgesehene Leuchtkraft und stellt so ein Verkehrsrisiko dar“, warnt Achmed Leser. Außerdem fordert die StVO, die Kennzeichen stets sauber zu halten. Diese müssen gut erkennbar sein, ansonsten droht ein Bußgeld von 5 Euro.
Autor: red

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