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Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:

Briefwahl - wie geht das?

Freitag, 07. Februar 2025, 10:01 Uhr
Sie wollen wählen, sind aber am Wahltag, dem 23. Februar, nicht in der Lage ihr Wahllokal aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen...

Beantragung von Briefwahlunterlagen
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr (zu empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden.

Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen werden nach Bearbeitung des Antrags durch die zuständige Gemeindebehörde den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht.
Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Weg über das Internet. Der Wahlberechtigte sollte zunächst die Internetseite seiner Gemeinde aufsuchen, ob der Wahlscheinantrag online verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann im Internetangebot des Landeswahlleiters nachgesehen werden. Unter www.wahlen.thueringen.de ist das Formular des Wahlscheinantrags abrufbar, aber nur für die Gemeinden, die an der Online-Beantragung teilnehmen.

Ist die Gemeinde im Feld „Auswahl der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung“ nicht aufgeführt, bleibt nur der Weg über die Post oder durch Selbstabholung bei der Gemeindebehörde. Die Internetmög- lichkeit wird von den Gemeinden eingerichtet.

Briefwahl in der Gemeindebehörde
Darüber hinaus hat der Wähler die Möglichkeit an Ort und Stelle, d.h. direkt in der Gemeindebehörde, die Briefwahl auszuüben. Diese Möglichkeit erspart die Postwege.

Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde und vergessen Sie nicht die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Autor: red

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