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Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen mit einer der niedrigsten Homeoffice-Quoten

Mittwoch, 22. Oktober 2025, 10:21 Uhr
Nach den Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 war die Homeoffice-Quote1) in Deutschland seit der Corona-Pandemie bis 2024 weitestgehend stabil (2021: 23,4 Prozent; 2024: 22,7 Prozent). Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, gab es allerdings regionale Unterschiede...

Während die Homeoffice-Quote in einigen Bundesländern zurückging, verzeichneten andere Bundesländer wie Brandenburg und Sachsen leichte Zuwächse. Wird hingegen der Vollzeit-Homeoffice-Anteil2) betrachtet, ist dieser seit 2021 deutschlandweit rückläufig, am stärksten in Hessen und Hamburg.

Im bundesweiten Vergleich verzeichneten die Stadtstaaten Hamburg (35,6 Prozent) und Berlin (31,2Prozent) die höchsten Homeoffice-Quoten. Danach folgen Hessen (27,4Prozent), Bayern (24,5 Prozent) und Baden-Württemberg (23,3 Prozent). Nah am bundesweiten Mittel von 22,7 Prozent lagen die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (jeweils 22,9 Prozent) sowie Bremen (22,3 Prozent). In Rheinland-Pfalz (20,8 Prozent), Niedersachsen (20,4 Prozent), Brandenburg (18,1 Prozent) und dem Saarland (17,3 Prozent) arbeiteten die Beschäftigten etwas seltener von zu Hause aus. Die geringsten Homeoffice-Quoten hatten Sachsen (16,1 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (14,1 Prozent), Thüringen (13,5 Prozent) und Sachsen-Anhalt (10,9 Prozent).

Während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 haben viele Unternehmen verstärkt auf Homeoffice gesetzt. Für knapp 6 Monate gab es sogar eine bundesgesetzliche Pflicht für Unternehmen, ihren Angestellten unter bestimmten Bedingungen Homeoffice zu ermöglichen (Homeoffice-Pflicht). Ende März 2022 liefen diese Regelungen vollständig aus. Die Homeoffice-Quoten haben sich im Zeitvergleich aber überwiegend nur geringfügig reduziert. Den größten Rückgang verzeichneten Berlin mit 3,9 Prozentpunkten und Hamburg mit 2,8 Prozentpunkten.

Im Bundesdurchschnitt ist die Homeoffice-Quote seit 2021 um 0,7 Prozentpunkte zurückgegangen. In 7 Bundesländern hat sich die Homeoffice-Quote seit 2021 sogar leicht erhöht: in Hessen und Thüringen mit einem Plus von jeweils 0,1 Prozentpunkten, Schleswig-Holstein mit +0,2 Prozentpunkten und Sachsen-Anhalt mit +0,3 Prozentpunkten. Den größten Zuwachs im Homeoffice-Anteil verzeichneten Mecklenburg-Vor- pommern (+0,4 Prozentpunkte) sowie Sachsen und Brandenburg mit jeweils +0,6 Prozentpunkten.

Diese stabile bzw. leicht positive Entwicklung zeigte sich – mit Ausnahme von Hessen – in eher ländlich geprägten Bundesländern. Homeoffice war 2024 in Deutschland weiterhin attraktiv bei abhängig Beschäftigten. Das Ende der Pandemie-Maßnahmen – insbesondere die vorübergehende Pflicht zum Homeoffice – zeigte sich jedoch in einer deutlichen Abnahme der Homeoffice-Tage pro Woche. Unter den Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, ist der Anteil derjenigen, die täglich von zu Hause aus arbeiteten, in allen Bundesländern deutlich zurückgegangen. Am stärksten war der Rückgang in Hessen und Hamburg:

Im Fall von Hessen sank der Anteil der abhängig Beschäftigten mit Homeoffice, die jeden Tag von zu Hause aus arbeiteten, von 39,8 Prozent im Jahr 2021 auf 17,7 Prozent im Jahr 2024 (-22,1 Prozentpunkte) und in Hamburg von 36,4 Prozent auf 14,4 Prozent (-22,0 Prozentpunkte). In Thüringen war der Rückgang am geringsten: Hier arbeiteten 2021 etwa 32,8 Prozent der Beschäftigten jeden Tag von zu Hause, im Jahr 2024 waren es noch 24,6 Prozent (-8,2 Prozentpunkte).

1) Anteil der abhängig Beschäftigten (Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Beamtinnen und Beamte ohne Auszubildende) ab 15 Jahren, die zum Zeitpunkt der Befragung angaben, in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben.
2) Vollzeit-Homeoffice kann auch Arbeitstage mit anteiligem Arbeiten von zu Hause umfassen – etwa wenn vormittags vor Ort und nachmittags im Homeoffice gearbeitet wurde (z. B. bei Lehrkräften).

Bitte beachten:
Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei etwa ein Pro- zent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen belast- bare statistische Daten zu Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen und stehen selbst- verständlich auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Ab dem Erhebungsjahr 2020 werden die Ergebnisse als Erst- und Endergebnisse zu zwei verschiedenen Zeitpunkten veröffentlicht. Die Daten dieser Pressemitteilung basieren für das Jahr 2024 auf den Erstergebnissen und für das Jahr 2021 auf den Endergebnissen des Mikrozensus.

Die Ergebnisse des Mikrozensus wurden ab dem Berichtsjahr 2021 auf einen neuen Hochrechnungs- rahmen umgestellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfort- schreibung, die auf den Daten des Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai 2022) basieren.
Autor: osch

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