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Meine Meinung:

Fahrschule ohne Fahren?

Samstag, 29. November 2025, 08:00 Uhr
Die geplante Reform der Fahrschulausbildung des Bundesverkehrsministers soll Kosten sparen, sie begünstigt aber einige Fahranfänger als tickende Zeitbomben auf unseren Straßen, meint nnz-Kolumnist Bodo Schwarzberg...

Fahrschule (Symbolbild) (Foto: Markus Spiske auf Pixabay) Fahrschule (Symbolbild) (Foto: Markus Spiske auf Pixabay)
Kennen Sie den Riebeckplatz in Halle? Er hieß in der DDR Thälmann-Platz und galt als verkehrsreichster Platz meines Geburtslandes. Heute ist er das zumindest noch in Mitteldeutschland.

Als ich in Halle 1994 die Fahrschule besuchte, hatte ich große Angst davor, dass mein damaliger Fahrlehrer den Riebeckplatz in eine unserer Trainingsrouten einbauen würde. Immerhin treffen sich dort die B91, die B6 und die B80. Bis zu 80.000 Kraftfahrzeuge passieren ihn heute laut Wikipedia täglich, hinzu kommen pro Stunde noch 52 Straßenbahnzüge.

Der Platz unweit des Hauptbahnhofs Halle ist heute durch eine wirklich gelungene Ampelregelung als Unfallschwerpunkt weitestgehend entschärft. Zuvor soll es dort täglich mindestens einen Crash gegeben haben. Dennoch: Unverstellbar, da realitätsfern wäre es, den Riebeckplatz als Fahrschüler allein an einem Monitor kennen- und achten zu lernen.

Denn noch immer gibt es dort viele Fahrspuren, die gewechselt werden, wo Schulterblick, Umsicht, Reaktionsschnelligkeit und Rücksichtnahme unabdingbar sind. Das sind Verhaltensweisen, die dem Autofahrer eine auch noch so ausgeklügelte Ampelschaltung nicht abnehmen kann. - Und die Ampeln könnten ja auch mal ausfallen? – Was dann?

All dies digital zu üben, sieht aber die von Bundesverkehrsminister Schnieder (CDU) geplante Reform der Fahrschulausbildung vor. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Nachtfahrten sollen reduziert und die Dauer der praktischen Fahrprüfung statt bisher 55 Minuten nur noch 25 Minuten betragen.

Auch die Pflicht zum Präsenzunterricht soll demnach entfallen. „Wurde das Hirn nicht eingeschaltet“, titelte die tz aus München mit der Aussage eines oberbayerischen Fahrlehrers zur Initiative des Verkehrsministers. Und, es werde „Geld gegen Leben“ aufgewogen.

In der Tat ist es ja so, dass der Anteil junger Fahrer an schweren Unfällen besonders hoch ist: KI belehrt uns, dass 18- bis 24-Jährige „überproportional stark“ in tödliche Verkehrsunfälle involviert sind. Immer wieder machen vor allem junge Fahrer durch laut Strafgesetzbuch (§ 315 d Strafgesetzbuch) verbotene Kraftfahrzeugrennen mit hochmotorisierten Autos und horrenden Überschreitungen der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit Schlagzeilen.

Schon mehrere junge Fahrer wurden wegen Mordes verurteilt, weil sie den Tod anderer Verkehrsteilnehmer durch ihre Raserei verursacht bzw. billigend in Kauf genommen haben.

Die „Ku’damm-Raser“, die 2016 beim Überrasen einer Rot zeigenden Ampel mit 160 km/h den ahnungslosen Fahrer eines Geländewagens töteten, führten damals zu einem Umdenken in der Rechtsprechung.

Vor diesem Hintergrund ist es wohl im Interesse der ganzen Gesellschaft, dass Digitalisierung und der Wunsch nach einem billigeren Führerschein nicht den gesunden Menschenverstand verdrängen: Erst in der realen Verkehrssituation erlebe man verschiedene Verkehrssituationen oder Konflikte, meinte ein Fahrlehrer laut tz.

Wie recht er hat: Das Kurven- und Bremsverhalten eines Autos bei Glätte, fast leer oder mit fünf Personen besetzt, das, und viel mehr, kann man nicht am heimischen Schreibtisch lernen und erfahren.

Ob man als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer während der Fahrschulausbildung natürlich künftige Raser verhindern kann, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Denn hierbei spielen auch psychische Besonderheiten und Persönlichkeitsmerkmale eine Rolle, die den Ausbildenden vermutlich meist verborgen bleiben. Aber von Mensch zu Mensch sind die Einfluss- und Warnmöglichkeit gewiss größer, da unmittelbarer, als über eine PC-App.

Der Bundesverkehrsminister könnte aber anderes tun:

Er könnte, statt an Gesetzen zur Fahrschulvereinfachung an Regelungen arbeiten, die die Nutzung von hochmotorisierten Boliden durch Fahranfänger mit 300, 400 oder 500 PS unmöglich machen, und, wie dies in Österreich Gesetz ist, ein Fahrzeug bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung ersatzlos einziehen. Im Interesse der jeweiligen Fahrer, ihrer Insassen und aller anderen Verkehrsteilnehmer. Oder er könnte die Kontrolldichte wesentlich erhöhen und sich an den drakonischen Strafen für Raser in der Schweiz orientieren: Wer dort beispielsweise in einer 30er Zone 70 km/h fährt, muss für ein Jahr in Haft, der Führerschein wird für mindestens zwei Jahre eingezogen und das Fahrzeug auf nimmer Wiedersehen verwertet.

Noch einmal zurück zum halleschen Riebeckplatz des Jahres 1994: Mein Fahrlehrer traute sich, und er folgte meiner bangen Bitte, mich über den Platz fahren zu lassen. Wir kamen heil drüber. Die dabei gewonnene Erfahrung hilft mir bis heute.
Bodo Schwarzberg
Autor: psg

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