Landkreis Eichsfeld
Weiterhin bestehende Stallpflicht für Geflügel
Donnerstag, 04. Dezember 2025, 20:17 Uhr
Aufgrund zahlreicher Nachfragen wird hiermit auf die weiterhin bestehende Stallpflicht für Geflügel hingewiesen. Die regionale Risikoanalyse für die zurückliegenden Novembertage hat ergeben, dass eine Lockerung der Stallpflicht aktuell nicht zu verantworten ist. Es sind nach wie vor Kraniche unterwegs, weiterhin gibt es ein erhöhtes Aufkommen von anderen empfänglichen Wildvögeln an den Stauseen (z.B. Kormorane, Nilgänse) sowie mehrere Nachweise der Geflügelpest in Nachbarlandkreisen. Die möglichen negativen Auswirkungen der längeren Stallhaltung auf die Tiergesundheit sind uns bekannt, der Schutz der Tierbestände vor einem Eintrag der hochansteckenden Seuche haben jedoch Vorrang. Weiterhin wird nochmal auf die Möglichkeit der Errichtung von wildvogelsicheren Ausläufen hingewiesen.
Als solches gelten Einrichtungen mit einer nach oben geschlossenen Abdeckung (z.B. befestigte Planen), an den Seiten können Netze mit maximaler Maschenweite von 25mm zum Einsatz kommen. Aufgrund seiner Struktur ist der Seuchenerreger -ein Influenzavirus- sehr mutationsfreudig und je nach Saison unterschiedlich aggressiv. Grundsätzlich aber ist die Geflügelpest nicht neu und es ist auch in den kommenden Jahren, speziell in den Herbst-/Wintermonaten, mit mehr oder weniger starken Gefährdungen über Wildvögel und Erkrankungswellen zu rechnen.
Daher sollte jeder Tierhalter Vorkehrungen für die Zukunft treffen, um eine Aufstallungszeit sowohl sicher als auch tierschutzkonform zu überbrücken. Es wird weiterhin daraufhingewiesen, dass das Veterinäramt auch am Wochenende anlassbezogene Kontrollen durchführt. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.
Autor: enAls solches gelten Einrichtungen mit einer nach oben geschlossenen Abdeckung (z.B. befestigte Planen), an den Seiten können Netze mit maximaler Maschenweite von 25mm zum Einsatz kommen. Aufgrund seiner Struktur ist der Seuchenerreger -ein Influenzavirus- sehr mutationsfreudig und je nach Saison unterschiedlich aggressiv. Grundsätzlich aber ist die Geflügelpest nicht neu und es ist auch in den kommenden Jahren, speziell in den Herbst-/Wintermonaten, mit mehr oder weniger starken Gefährdungen über Wildvögel und Erkrankungswellen zu rechnen.
Daher sollte jeder Tierhalter Vorkehrungen für die Zukunft treffen, um eine Aufstallungszeit sowohl sicher als auch tierschutzkonform zu überbrücken. Es wird weiterhin daraufhingewiesen, dass das Veterinäramt auch am Wochenende anlassbezogene Kontrollen durchführt. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.
