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ThüringenForst

Erneuerbare Energien als Einnahmequelle

Freitag, 26. Dezember 2025, 07:01 Uhr
Im Landtag wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation“ beschlossen. Es ermöglicht für ThüringenForst Einnahmen durch Erneuerbare Energie...

Dazu erklärt Forst- und Energieminister Tilo Kummer: „Das neue Gesetz hat zwei Seiten. Zum einen eröffnet es ThüringenForst neue Einnahmemöglichkeiten – etwa durch Holzheizkraftwerke oder eigene Windenergieanlagen. Diese zusätzlichen Mittel können direkt in den Umbau und die Pflege eines gesunden, klimaresilienten Waldes investiert werden.

Angesichts von Klimaschäden und massivem Borkenkäferbefall ist das notwendig, denn die bisherigen Einnahmequellen des Forstes sind deutlich zurückgegangen. Mit mehr finanziellen Spielräumen wird es möglich, geschädigte Flächen wieder aufzuforsten und den Wald nachhaltig zu stärken. Davon profitieren auch die Kommunen und die regionale Wirtschaft durch saubere, regionale Energie.

Zum anderen setzt das Gesetz klare strukturelle Grenzen: ThüringenForst darf eigene Windkraftanlagen nur auf Flächen errichten, die von den Kommunen ausdrücklich dafür vorgesehen sind. Maßgeblich ist dabei die kommunale Bauleitplanung. Genauso, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, liegt die Entscheidung bei den Kommunen – mit verbindlicher Beteiligung und Zustimmung vor Ort.“

Was ist die wesentlichen Änderung?
Im Gesetz heißt es: „Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien. Die Errichtung von Windenergieanlagen muss auf Flächen erfolgen, die zur Umsetzung der Regionalplanung durch kommunale Bauleitplanung für diesen Zweck vorgesehen sind.“

Die Landesforstanstalt hat jetzt also die Möglichkeit, mit der Erzeugung erneuerbarer Energien Geld zu verdienen. Sowohl in der Verpachtung von Flächen, also auch als Betreiber, etwa für Holzheizkraftwerke oder Windräder. Vorausgesetzt: Die Errichtung erfolgt auf Flächen, die zur Umsetzung der Regionalplanung durch kommunale Bauleitplanung für diesen Zweck vorgesehen sind. Für die genutzten Flächen sollen größere Flächen als Kompensation wieder aufgeforstet werden.

Sind weitere Neuerungen enthalten?
Es ist vorgesehen, dass das Land finanzielle Ausgleichsleistungen gewähren kann - etwa bei Schäden nach Extremwetter. Außerdem soll ThüringenForst größere Rücklagen bilden können und für die Kreditaufnahme soll eine Grenze aufgehoben werden.
Autor: red

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