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Meine Meinung

E-Scooter-Unfälle: Viel Leid könnte vermieden werden

Dienstag, 23. Dezember 2025, 10:35 Uhr
Auch in Nordhausen machen Unfälle mit E-Scootern immer wieder Schlagzeilen. Hat man bei der Zulassung von E-Scootern im Jahre 2019 für deutsche Städte wirklich alles bedacht? Nicht nur Unfallchirurgen schlagen Alarm. nnz-Kolumnist Bodo Schwarzberg hat sich damit ein wenig beschäftigt...

E-Scooter (Foto: Mircea Iancu auf Pixabay) E-Scooter (Foto: Mircea Iancu auf Pixabay)
„Die meisten Verletzungen betreffen den Kopf“, heißt es in einem mdr-Beitrag über Unfälle mit Elektrorollern vom Frühjahr dieses Jahres, der sich mit einer unfallchirurgischen Studie beschäftigt. Danach folgen mit weitem Abstand Brustkorb, Arme und Hände. Besonders oft bedeuten Kopfverletzungen Schädelfrakturen und Gehirnblutungen.

Das Statistische Bundesamt registrierte für das Jahr 2024 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 26,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Es gab 27 Tote (2023 22) Tote und 1.513 Personen wurden schwer verletzten.

Trotz dieser alarmierenden Zahlen besteht bis heute in Deutschland keine generelle Helmpflicht für E-Scooterfahrer, - wegen der auf 20 km/h begrenzten Geschwindigkeit. Wer aber mal versuchen sollte, wovon ich ausdrücklich abrate, seinen Kopf mit 20 km/h gegen eine Hauswand zu schlagen, der wird sich, falls er oder sie es danach noch kann, nach dem wahrscheinlichen Aufenthalt auf der Intensivstation, künftig gewiss für den Helm entscheiden.

Aus meiner Sicht hat der Gesetzgeber bei der Zulassung von E-Scootern versagt. Wer zu Fuß durch unsere Städte geht, stellt schnell fest, dass Polizei und Ordnungsamt meist nicht zu sehen sind, wenn ein E-Scooterfahrer mal wieder mit seinem bis zu 20 km/h schnellen Gefährt auf dem Gehweg angerauscht kommt und mit nur Zentimetern Abstand überholt. Dabei sind Gehwege normalerweise, falls diese nicht extra für elektrische Roller freigegeben sind, tabu für diese Fahrzeuge.

Die Rollerfahrer müssen Radwege und Fahrradstraßen benutzen, und, falls diese nicht vorhanden sind, dann aber zum Leidwesen der Autofahrer, die Straßen. – Erst hätte man also die Kontrollmöglichkeiten durch die zuständigen Behörden ebenso ausbauen müssen, wie Radwege.

Aber auch der mit E-Scooter-Unfällen oft in Zusammenhang stehende Alkoholkonsum zeigt, dass die Rollerpiloten, leider meist zu Recht glauben, sie kommen unkontrolliert von der Party nach Hause. Das Statistische Bundesamt belehrt uns, dass 49 Prozent der mit dem E-Scooter Verunfallten jünger als 25 Jahre sind und in weit mehr als der Hälfte der Unfälle Alkohol im Spiel ist. Viele Fahrerinnen und Fahrer scheinen dabei nicht zu wissen, dass für sie dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten, dass sie für Verstöße ebenso mit Führerscheinentzug und Punkten im Fahreignungsregister und mit saftigen Bußgeldern bestraft werden können – sofern die Polizei sie erwischt.

Vor wenigen Tagen kam mir als Fußgänger am helllichten Tag ein verbotenerweise gleich mit zwei unbehelmten und jauchzenden Jugendlichen bestandener E-Roller in voller Fahrt auf dem Radweg am Bebelplatz in Richtung Töpferstraße entgegen. Ich drehte mich nach dem Duo um und stellte erschrocken fest, dass die beiden bei Rot über die Fußgängerampel in Richtung Kino fuhren. – Ohne dass sie genau sehen konnten, ob aus Richtung Taschenberg ein Fahrzeug kommt.

Bei solchem Verhalten nützen die vorgeschriebenen zwei unabhängigen Bremsen, Klingel und Licht nichts. Im Digitalzeitalter bräuchte es hier andere Regeln: Es kann doch zum Beispiel nicht so schwer sein, Roller zu konstruieren, die nur fahren können, wenn sie mit einer Person bestellt sind. Das wäre vor allem bei den in Großstädten besonders viel benutzten Mietrollern sinnvoll, in die einige Anbieter auch bereits Apps mit Reaktionstests für die Fahrer integrieren - um selbigen, falls betrunken, keinen Start zu erlauben. Nur müssten diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben sein.

Denn wer als Fußgänger von einem Scooterfahrer angefahren und verletzt wird, hat derweil noch schlechte juristische Karten: Laut ADAC müssen Geschädigte dem Fahrer seine Schuld am Unfall nachweisen. Geplant ist aber nun wenigstens, die Gefährdungshaftung einzuführen, was bedeutet, dass der Halter bereits auf Grund der Betriebsgefahr, unabhängig vom persönlichen Verschulden, haftet. All das hätte man bereits 2019 erledigen müssen – vor der E-Scooter-Zulassung.

Wie dringend hier gehandelt werden müsste, zeigen ja auch die enormen Kosten, die den Versicherern durch E-Scooterunfälle entstehen: Laut dem Gesamtverband der Versicherer belaufen sich die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherer auf durchschnittlich 3.850 Euro für jeden dieser Unfälle.

Und noch zwei ganz anderer Aspekte zum Schluss: Bekanntermaßen geht der durchschnittliche Deutsche täglich nur noch wenige 100 Meter pro Tag, was, die Gesundheitsdaten der Krankenversicherer zeigen es, auf den von der Evolution als „Bewegungstier“ geplanten Organismus Mensch, durch Übergewicht, Arthrose, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes zunehmend schlimme Auswirkungen hat. Mit E-Scootern wird nun aber vielfach die sprichwörtlich letzte Meile, etwa von der Bushaltestelle nach Hause, auch noch dem Zufußgehen entzogen. Ist das aus gesundheitspolitischer Sicht, auch in Verbindung mit der Unfallgefahr, wirklich sinnvoll?

Und schließlich wachsen die Zweifel an der Entlastung der Umwelt durch E-Scooter: Denn nachgewiesen ist, dass nur wenige Menschen das Auto wegen der Möglichkeit, einen E-Scooter zu nutzen, wirklich stehen lassen. Das heißt, die Umwelt profitiert an dieser Stelle nicht, im Gegenteil.

Zudem werden für die Herstellung der Lithium-Akkus irgendwo in der Welt Steinbrüche angelegt, Landschaften zerstört und viel Energie aufgewendet, wobei das Recycling nach wie vor eher stiefmütterlich behandelt wird. Außerdem sind die tollen Roller mittlerweile oft beliebte Wegwerfartikel, die gerade von Sharing-Anbietern mitunter bereits nach wenigen Wochen entsorgt und ersetzt werden müssen. Immer wieder vermodern sie auch in Parks, oder zersetzen sich unbemerkt in Flüssen, Seen und Gestrüpp.

All das hätte man vielleicht durchdenken sollen, bevor die E-Scooter im Jahre 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) auf deutsche Kommunen und Straßen losgelassen wurden und das Kraftfahrtbundesamt Bertriebserlaubnisse erteilte.

Dennoch entbinden die zahlreichen Fragezeichen, die hinter die Nutzung von E-Scootern geschrieben werden müssen, den Fahrer oder die Fahrerin nicht von ihrer eigenen Verantwortung, wenn sie auf ein solches Gefährt steigen:

Bereits am 29. Mai 2019, also im Jahr der E-Scooter-Zulassung appellierte der Asklepios-Krankenhauskonzern auf seiner Webseite an die zu erwartenden hunderttausenden Roller-Nutzer: „Auf E-Scootern mit 20 km/h unterwegs-Neuro- und Unfallchirurgen appellieren gemeinsam: Schützt Eure Köpfe! Tragt einen Helm!“

In Nordhausen zumindest scheinen viele Scooter-Nutzer allein auf Glück und ihren Schutzengel zu vertrauen.

Bodo Schwarzberg
Autor: psg

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