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Do, 19:49 Uhr
25.10.2012

Keine Umsatzsteuer...

...für private Musikschulen. Musikschulen in privater Trägerschaft unterliegen auch künftig keiner Umsatzsteuerpflicht. Dies teilt Abgeordneter Manfred Grund aus Berlin mit...

Für das Jahressteuergesetz 2013 wurde geprüft, ob private Bildungseinrichtungen, insbesondere private Musik, Tanz- und Ballettschulen, Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer) auf einen Teil ihrer Leistungen zu erheben hätten. „Dies ist vom Tisch“, betonte Grund.

Ursprüngliche Überlegungen in den Fachgremien sahen vor, zwar bei der grundsätzlichen Umsatzsteuerbefreiung zu bleiben, aber zwischen Leistungen zu unterscheiden. So sollten Leistungen, die der Bildung dienen, weiter ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden können. Darüber hinaus wurde erörtert, Angebote der reinen Freizeitgestaltung oder Mischangebote der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Nach Worten von Manfred Grund sei das Ziel dieser Maßnahme gewesen, das nationale Umsatzsteuerrecht an die Rechtsprechung der Europäischen Union anzupassen.

„In den parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag hat sich allerdings gezeigt, dass Maßnahmen in diesem Bereich intensiver geprüft werden müssten“, teilte der Abgeordnete mit. Es bleibt beim geltenden Rechtszustand.

Durchgesetzt haben sich damit zugleich auch die Kulturpolitiker der Koalition. Diese hatten neue Steuern für Kulturschaffende abgelehnt. Über eine Million Kinder und Jugendliche besuchen Musikschulen in Deutschland. „Musik, Tanz und Chorgesang sind feste Bestandteile der kulturellen Gegenwart und Bekenntnis zur kulturellen Identität“, sagt Manfred Grund.

Autor: en

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