Di, 19:43 Uhr
06.11.2012
Keine Kreditaufnahme 2013
Der Finanzausschuss der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat sich am Abend zu seiner 27. Sitzung getroffen. Sie war das erste Mal öffentlich. Auf der Tagesordnung stand u.a. der Entwurf des Haushaltplanes für das Haushaltsjahr 2013…
Zu Beginn der Sitzung stand jedoch erst einmal eine überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50 000 Euro, die genehmigt werden sollte. Solche Ausgaben sind gemäß der Thüringer Kommunalordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Stadtrat zu beschließen.
Laut Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt entscheidet der Bürgermeister über überplanmäßige Ausgaben bis 25 000 Euro und über außerplanmäßige Ausgaben bis 15 000 Euro. Sind die Beträge höher, muss der Stadtrat entscheiden, wie im aktuellen Fall.
Die 50 000 Euro sind für die Klinikgesellschaft, bei der sich nach Abschluss des III. Quartales 2012 ein Fehlbetrag in dieser Höhe auszeichnet. Die Stadt ist per Vertrag zur Zahlung dieser Verbindlichkeit verpflichtet. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben diesen Beschluss einstimmig gefasst.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über den Entwurf des Haushaltsplanes beraten. Die erste Beigeordnete, Ute Althaus, stellte den Entwurf im Detail vor. Heilbad Heiligenstadt wird im kommenden Jahr keinen Kredit aufnehmen, erklärte sie. Ein kredit in Höhe von 1,5 Millionen Euro ist erst im Jahr 2014 vorgesehen.
Investitionen in Höhe von 6 Millionen Euro sind im nächsten Jahr geplant, davon 4,7 Millionen für Baumaßnahmen im Stadtgebiet. Bis zum Jahr 2016 wird die Investitionstätigkeit dann aber abnehmen.
Am 12. Dezember 2012 soll der Stadtrat dann über den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 abstimmen.
Autor: enZu Beginn der Sitzung stand jedoch erst einmal eine überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50 000 Euro, die genehmigt werden sollte. Solche Ausgaben sind gemäß der Thüringer Kommunalordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Stadtrat zu beschließen.
Laut Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt entscheidet der Bürgermeister über überplanmäßige Ausgaben bis 25 000 Euro und über außerplanmäßige Ausgaben bis 15 000 Euro. Sind die Beträge höher, muss der Stadtrat entscheiden, wie im aktuellen Fall.
Die 50 000 Euro sind für die Klinikgesellschaft, bei der sich nach Abschluss des III. Quartales 2012 ein Fehlbetrag in dieser Höhe auszeichnet. Die Stadt ist per Vertrag zur Zahlung dieser Verbindlichkeit verpflichtet. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben diesen Beschluss einstimmig gefasst.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über den Entwurf des Haushaltsplanes beraten. Die erste Beigeordnete, Ute Althaus, stellte den Entwurf im Detail vor. Heilbad Heiligenstadt wird im kommenden Jahr keinen Kredit aufnehmen, erklärte sie. Ein kredit in Höhe von 1,5 Millionen Euro ist erst im Jahr 2014 vorgesehen.
Investitionen in Höhe von 6 Millionen Euro sind im nächsten Jahr geplant, davon 4,7 Millionen für Baumaßnahmen im Stadtgebiet. Bis zum Jahr 2016 wird die Investitionstätigkeit dann aber abnehmen.
Am 12. Dezember 2012 soll der Stadtrat dann über den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 abstimmen.