Di, 11:36 Uhr
11.12.2012
Neues Berufsrecht ab Januar
Vermittler von Finanzanlagen müssen sich auf neue Berufsregeln einstellen. Die Voraussetzungen für das Erteilen der gewerberechtlichen Erlaubnis werden durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erheblich verschärft, teilt die IHK mit...
Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Finanzanlagenvermittler müssen ihre Sachkunde durch Ablegen einer Sachkundeprüfung oder den Besitz eines gleichgestellten Ausbildungsabschlusses nachweisen. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Informationen bezüglich der neuen Regelungen können betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der IHK Erfurt, Wolfram Kuschke, Tel. 0361 3484-206, erhalten.
Ein entsprechendes Merkblatt steht auf den Internetseiten der IHK Erfurt unter www.erfurt.ihk.de bereit.
Autor: enDie neuen Regeln treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Finanzanlagenvermittler müssen ihre Sachkunde durch Ablegen einer Sachkundeprüfung oder den Besitz eines gleichgestellten Ausbildungsabschlusses nachweisen. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Informationen bezüglich der neuen Regelungen können betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der IHK Erfurt, Wolfram Kuschke, Tel. 0361 3484-206, erhalten.
Ein entsprechendes Merkblatt steht auf den Internetseiten der IHK Erfurt unter www.erfurt.ihk.de bereit.