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Mo, 09:24 Uhr
14.01.2013

Winterdienst in Heilbad Heiligenstadt

Wir haben ihn wieder, den Schnee. Was Kinder und Wintersportler freut, ist für andere mit Arbeit verbunden. Wie beispielsweise der Heiligenstädter Bauhof. Er sorgt für schneefreie Straßen und Wege innerhalb der Stadt. Wann und wer räumen muss, lesen Sie hier...

Zum Winterdienstes in der Stadt Heilbad Heiligenstadt und den dazu gehörenden Ortsteile gehört das Räumen von Schnee und das Abstumpfen kommunaler Straßen und Kreisstraßen. Der Winterdienst in den Ortslagen der Stadt und in den vier Ortsteilen erfolgt durch den städtischen Bauhof.

Die L3080 (Petristraße), die L 1005 (Richteberg), der Leineberg, Vitalpark-Parkplatz, die Göttinger Straße, Bahnhofstraße, der Bahnhofsvorplatz, Zentraler Busbahnhof, das Kasseler Tor, die Dingelstädter Straße, die L 2022 (Holzweg) und die L 1006 (Flinsberger Straße), die Gewerbegebiete sowie die Ortsdurchfahrten der Ortsteile werden von einem durch die Stadt beauftragten Fremdunternehmen geräumt und gestreut.

In der Regel wird der Winterdienst an den Wochentagen ab 05.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an den Samstagen ab 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt.

Der Winterdienstplan wurde nach der Wichtigkeit der Straßen aufgestellt. Die Stadt ist bemüht die Hauptverkehrsstraßen bis 06.30 Uhr frei zuräumen und danach die Nebenstraßen zu beräumen (Steilstrecken, Hauptverbindungsstraßen, Wohngebiete/Anliegerstraßen).

Gehwege und Fußgängerüberwege, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, werden ebenfalls ab 05.00 Uhr geräumt und gestreut.

Innerhalb der Stadt gibt es:
3 Routen für Straßen-Beräumung
- rechtsseitig der L 3080
- linksseitig der L 3080
- Liethengebiet und Straßen der Stadtbuslinien

2 Routen für maschinelle Gehweg-Beräumung
- Alter Friedhof, Leineberg, Liethen über Feuerwehr, Richteberg, Bahnhof bis Hauptfriedhof
- Rinne, Brückenweg, Dingelstädter Str. bis Papierfabrik und Richtung Leinefelde

2 Routen für manuelle Gehweg-Beräumung.
- Kreuzungsbereiche
- Treppenanlagen

In Heiligenstadt erfolgt die Beräumung der einzelnen Straßen und Plätze entsprechend der Dringlichkeit. So wird beispielsweise die Fußgängerzone vor Öffnung der Geschäfte geräumt. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die unentbehrlichen Fußgängerwege in den Winterdienst einbezogen. Hier ist die Fußgängerfrequenz entscheidend. Die Staddtverwaltung bittet die Fußgänger, dass sie sich auf die besonderen Bedingungen winterlicher Straßenverhältnisse einstellen und auf vereinzelte Glatteisflächen achten sollen.

In diesem Zusammenhang bitten die Stadtverwaltung um Verständnis, dass nicht alles gleichzeitig geräumt werden kann. Außerdem macht sie auf Folgendes aufmerksam:

1. Verläuft zwischen dem Gehweg und dem privaten Grundstück ein städtischer Grünstreifen ist der Grundstücksanlieger trotzdem verpflichtet den Gehweg zu räumen, da die Grünfläche zur Straße und nicht zum Gehweg gehört. (Der Gehweg erschließt das Grundstück).

2. Gleiches gilt auch, wenn nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist und gegenüber beispielsweise ein Hang sich befindet. Auch hier gilt die Räumpflicht für den Grundstücksanlieger, da der Hang zur Straße gehört.

3. Weiterhin ist zu beachten, dass in bebauten Gebieten bei einseitigem Gehweg im geraden Jahr der Anlieger mit dem Gehweg für die Räumung bzw. auch Reinigung zuständig ist, im ungeraden Jahr der Anlieger ohne Gehweg.
Autor: en

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