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Di, 11:28 Uhr
15.01.2013

Big Brother überall

Die Überwachung von Telefonen und Räumen in der Thüringer Polizei weitet sich aus. Jetzt wird befürchtet, dass auch in Rathäusern und Landratsämtern ab- und mitgehört werden kann...


Der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte es im Dezember befürchtet. Die Telefonanlagen in der Thüringer Polizei verfügen laut Auskunft des Thüringer
Innenministeriums über folgende fragwürdige Funktionen
  • die sog. Aufschaltfunktion: geführte Telefonate können von Dritten mitgehört werden;
  • die sog. Babyfonfunktion: trotz aufgelegtem Telefonhörer können die Gespräche in demjenigen Raum, in dem sich der Telefonapparat befindet,
  • mitgehört werden.
Was viele spaßhaft vermuteten, aber bislang kaum jemand wusste oder wahr haben wollte, ist nun für alle schockierender Ernst geworden: Ohne eigene Kenntnis und ohne Möglichkeit der eigenen Einflussnahme können bisher Aufschalt- und Babyfonfunktionen aktiviert werden.

Man muss also als um den Datenschutz Bemühter nicht mehr in die Ferne des Internets schweifen, wenn die Gefahren 30 Zentimeter entfernt auf dem Schreibtisch im Telefonapparat lauern können. Dass diese Funktionen zum „marktüblichen“ Standard der Telefonanlagen zählen sollen, macht es eher schlimmer.

Dr. Lutz Haase ist besorgt darüber, dass sich diese Funktionen nicht auf die Telefonanlagen der Thüringer Polizei oder des Thüringer Innenministeriums beschränken, sondern sich auf Telefonanlagen der gesamten Landesverwaltung erstrecken, einschließlich der Kommunalverwaltung. Doch dessen nicht genug: Nicht unwahrscheinlich ist, dass auch Telefonanlagen in Unternehmen über derartige Funktionen verfügen. Und das wohl nicht nur in Thüringen.

Ob die fragwürdigen Funktionen aktiviert oder deaktiviert sind bzw. waren, wird im Detail zu prüfen sein. Ebenso sind sämtliche Standorte solcher Anlagen zu ermitteln.
Autor: red

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