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Mi, 13:59 Uhr
16.01.2013

Rasender DJ aus Ibiza

Ab und zu wollen wir gemeinsam mal über unseren Nordthüringer Tellerrand schauen und bieten Ihnen, liebe Leser der Nordthüringer Online-Zeitungen, kuriose oder dramatische Polizeimeldungen an...


Wie jeden Tag war auch gestern Nachmittag der Videowagen der Autobahnpolizei auf den Autobahnen unterwegs.

Nicht schlecht staunten die Beamten, als auf der A9 in Richtung Nürnberg plötzlich ein Audi im Rückspiegel immer näher kam und dicht auffuhr - zu dicht, denn der Abstand betrug bei einer Geschwindigkeit von 167 km/h nur 16 Meter. Bei dieser Geschwindigkeit sind mindestens 70 Meter Abstand vorgeschrieben.

Die Beamten nahmen die Verfolgung des Rasers auf und stellten nur kurz später den nächsten Verstoß fest. Bei vorgeschriebenen 80 km/h am Hermsdorfer Kreuz Richtung Erfurt war der flotte Fahrer dann mit 152 km/h fast doppelt so schnell wie erlaubt gefahren! Der Audi wurde nun gestoppt und an der Raststätte Teufelstal einer Kontrolle unterzogen.

Der 28jährige Fahrer konnte sich nun nicht mehr rausreden. Bei der Personalienüberprüfung wurde zudem festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorliegt. Hier waren jedoch nur 100 Euro zu zahlen, sodass die Beamten mit dem Fahrer zum Amtgericht nach Stadtroda fuhren und dort das Geld bei der Gerichtskasse einzahlten.

Problem war nun, dass der aus Leipzig stammende Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Er gab an, in Ibiza zu wohnen und dort als DJ zu arbeiten. In Fällen von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei befugt, eine Sicherheitsleistung zu erheben und vor Ort zu kassieren, um ein Bußgeld von im Ausland wohnenden Bürgern zu erheben.

In Fällen von Fahrverboten kann das Bußgeld angemessen erhöht werden. So kam in diesem Fall eine Sicherheitsleistung von 1.700 Euro zusammen. Diese konnte der Mann natürlich vor Ort nicht zahlen, sodass als „Pfand“ sein hochwertiges Notebook als Sicherheit hinterlegt wurde. Der Fahrer will die 1.700 Euro in den nächsten Tagen begleichen und bekommt dann sein Notebook zurück.

Sein Zeitvorsprung durchs Rasen hat sich übrigens im doppelten Sinne nicht gelohnt. Die Maßnahmen der Beamten dauerten insgesamt zwei Stunden, in der sich für den Betroffenen kein „Rad“ gedreht hat.
Autor: red

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