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Mo, 08:00 Uhr
21.01.2013

Wahl der Jugendschöffen

Zum 1. Januar 2014 beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen für die Amtszeit 2014 - 2018. Dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Eichsfeld kommt die Aufgabe zu, die zur Wahl erforderlichen Vorschlagslisten aufzustellen...

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von einem Deutschen versehen werden, der im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk seinen Wohnsitz hat und älter als 25 Jahre ist.

Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Nicht berufen werden Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode jetzt noch andauert.

Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen, werden gebeten, ihre Interessenbekundungen schriftlich oder mündlich bis zum 10. Februar 2013 an das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld zu richten.

Kontakt: Landkreis Eichsfeld
Jugendamt
Frau Ilona Helbing
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 / 650 5100

Postanschrift: Postfach 1162
37308 Heilbad Heiligenstadt
Autor: en

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