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Fr, 12:13 Uhr
01.02.2013

Urnenbegräbnisstätte entsteht

Zum Bau einer Urnenbegräbnisstätte in der Krypta der Kirche St. Gerhard in Heilbad Heiligenstadt haben das Bischöfliche Ordinariat Erfurt und der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Gerhard eine gemeinsame Erklärung verfasst. Die Eichsfelder Nachrichten mit den Einzelheiten...

Auf Einladung des Bischöflichen Ordinariates haben die Erfurter Bistumsleitung und der Kirchenvorstand von St. Gerhard, Heilbad Heiligenstadt, am vergangenen Mittwochabend in Erfurt besprochen, wie die Bauarbeiten an der Krypta der Pfarrkirche St. Gerhard fortgesetzt werden können. Dort soll auf Antrag der Kirchengemeinde eine Urnenbegräbnisstätte entstehen. Seit August 2012 besteht ein vom Bischöflichen Ordinariat veranlasster Baustopp.

Der Kirchenvorstand erklärte, das Projekt fortsetzen zu wollen, und die Bistumsleitung unterstrich ihre nach wie vor vorhandene Bereitschaft, die Baumaßnahme nach Kräften unterstützen und fördern zu wollen. Es sei pastoral sinnvoll und grundsätzlich möglich, die Krypta als Urnenbegräbnisstätte zu gestalten, vorausgesetzt, die den Baustopp auslösenden offenen Fragen würden geklärt. Dazu einigten sich Bistumsleitung und Kirchenvorstand auf folgende Lösungswege:

· Die Bauherrschaft nimmt die Regionalstelle Eichsfeld des Bischöflichen Bauamtes wahr und zwar in enger Abstimmung mit dem Bischöflichen Bauamt in Erfurt. Eigentümer der Kirche St. Gerhard ist das Bistum Erfurt.

· Herr Wolfgang Franke vom Bauleitungs- und Sachverständigenbüro Mühlhausen setzt die Projektsteuerung fort.

· Die 2012 nach dem Baustopp gebildeten vier Projektgruppen, bestehend aus Vertretern von Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat und Bistumsleitung, arbeiten weiter daran, die Probleme zu lösen, die der Aufhebung des Baustopps entgegenstehen. Es gibt Projektgruppen zu "Bau/Gestaltung/Kunst am Bau" (Gruppe 1), "Pastoral" (2), "Finanzen" (3) und "Recht" (4). Klärungsbedarf besteht unter anderem hinsichtlich der Gesamtgestaltung, der genauen Zahl der Urnenplätze, des Grablegungsrechts und der Absicherung der Finanzierung. Die bisherigen Entwürfe der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung müssen überarbeitet werden. Die Bauarbeiten können erst nach Klärung aller dieser Fragen weitergehen, weshalb zur Zeit kein Termin bezüglich der Fertigstellung der Krypta genannt werden kann. Das ist frühestens nach Aufhebung des Baustopps möglich.

· Interessenten für einen Urnengrabplatz können sich ab sofort mit einem formlosen Brief im Pfarrbüro von St. Gerhard melden und - nach Reihenfolge des Briefeingangs - vormerken lassen. Damit kommt noch kein Vertrag zustande, es ergibt sich auch kein Beisetzungsanspruch. Den Interessenten wird aber als ersten ein Vertrag angeboten, wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin für die Krypta feststeht.

Weil dieses Angebot auch die Nachfrage nach Urnenplätzen verlässlicher erkennen lässt, erleichtert es zugleich die Finanzplanung. Die Krypta muss sich selbst finanzieren - durch die Gebühren für die Urnenplätze, die bei Vertragsabschluss fällig werden.

Über die Entscheidungen, die die Bistumsleitung und der Kirchenvorstand von St. Gerhard bei ihrem Treffen getroffen haben, wird die Pfarrgemeinde am kommenden Sonntag in allen Messfeiern informiert. Außerdem wird diese Erklärung öffentlich ausgehängt und auf den Webseiten des Bistums und der Pfarrei eingestellt.
Autor: en

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