Fr, 15:17 Uhr
15.02.2013
Jeder kann mit diskutieren
Im Landtag wurde gestern die Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Erstmals sind dabei die Stellungnahmen und Bewertungen aus dem neuen Online-Diskussionsforum, das am 11. Dezember letzten Jahres gestartet wurde, in die Debatte eingeflossen....
Von den Nutzern der neuen Internet-Plattform wurden zum Gesetzentwurf 86 Beiträge geschrieben und 231 Bewertungen vorgenommen. Aktuell sind im Forum zwei weitere Diskussionen, wo sich jeder mit seinen Ideen und Gedanken einbringen kann. Es geht um das Aufarbeitungsgesetz und um einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften in der parlamentarischen Diskussion.
Unter der Adresse www.forum-landtag.thueringen.de gelangt man auf die jeweiligen Seiten. Mit einem von Ihnen gewählten Namen und einer email-Adresse melden Sie sich an. Vom Moderationsteam wird danach ein Bestätigungslink geschickt, sie wählen noch ein Passwort und schon kann es los gehen.
Bei der Diskussion um die Nebentätigkeiten geht es darum: Die Ausübung von Nebentätigkeiten soll weiterhin erlaubt bleiben. Jedoch soll nach dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE § 42 des Thüringer Abgeordnetengesetzes unter anderem modifiziert und um weitere Bestimmungen ergänzt werden. Dabei besteht ein Ziel darin, eine größere Transparenz von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten des Thüringer Landtags zu erzeugen und hierdurch mögliche Interessenskollisionen aufzudecken.
Autor: enVon den Nutzern der neuen Internet-Plattform wurden zum Gesetzentwurf 86 Beiträge geschrieben und 231 Bewertungen vorgenommen. Aktuell sind im Forum zwei weitere Diskussionen, wo sich jeder mit seinen Ideen und Gedanken einbringen kann. Es geht um das Aufarbeitungsgesetz und um einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften in der parlamentarischen Diskussion.
Unter der Adresse www.forum-landtag.thueringen.de gelangt man auf die jeweiligen Seiten. Mit einem von Ihnen gewählten Namen und einer email-Adresse melden Sie sich an. Vom Moderationsteam wird danach ein Bestätigungslink geschickt, sie wählen noch ein Passwort und schon kann es los gehen.
Bei der Diskussion um die Nebentätigkeiten geht es darum: Die Ausübung von Nebentätigkeiten soll weiterhin erlaubt bleiben. Jedoch soll nach dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE § 42 des Thüringer Abgeordnetengesetzes unter anderem modifiziert und um weitere Bestimmungen ergänzt werden. Dabei besteht ein Ziel darin, eine größere Transparenz von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten des Thüringer Landtags zu erzeugen und hierdurch mögliche Interessenskollisionen aufzudecken.