Fr, 14:42 Uhr
22.03.2013
Schießgelände soll erweitert werden
Die Schützengesellschaft plant die Erweiterung des Schießgeländes im Pferdebachtal, um den Bau einer Wurfscheibenanlage. Eine vergleichbare Anlage gibt es in der Region nicht...
Ein entsprechender Antrag wurde an die Stadt gestellt, war jetzt im Forstausschuss des Stadtrates zu hören. Die Anlage soll auch von der Jägerschaft genutzt werden. Eine Fläche von ca. 0,8 ha des Stadtwaldes müsste weichen, als Ausgleich ist eine dreifache Fläche wieder aufzuforsten.
Dem Forst- und Jagdausschuss wurde das Vorhaben bei einem Ortstermin einige Tag vor der Sitzung durch die Schützengesellschaft vorgestellt. Die anfänglichen Bedenken, insbesondere hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Wanderweges auf dem Alten Bahndamm, konnten bei der Begehung ausgeräumt werden. Die Stadt ist hier nicht Genehmigungsbehörde, sondern muss als Waldbesitzer eine Entscheidung treffen.
Die Prüfung, ob eine Gefährdung von der Anlage ausgeht bzw. diese überhaupt genehmigungsfähig ist, obliegt dem Landkreis Eichsfeld als Genehmigungsbehörde. Unter Abwägung der waldbaulichen Belange und der Vereinsförderung, gab der Ausschuss mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat für den grundsätzlichen Bau der Wurfscheibenanlage.
Die Verwaltung hat nun zunächst gemeinsam mit dem Forstamt zu prüfen, ob entsprechende Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen mit der Schützengesellschaft die finanziellen Aspekte geklärt werden.
Autor: enEin entsprechender Antrag wurde an die Stadt gestellt, war jetzt im Forstausschuss des Stadtrates zu hören. Die Anlage soll auch von der Jägerschaft genutzt werden. Eine Fläche von ca. 0,8 ha des Stadtwaldes müsste weichen, als Ausgleich ist eine dreifache Fläche wieder aufzuforsten.
Dem Forst- und Jagdausschuss wurde das Vorhaben bei einem Ortstermin einige Tag vor der Sitzung durch die Schützengesellschaft vorgestellt. Die anfänglichen Bedenken, insbesondere hinsichtlich einer Beeinträchtigung des Wanderweges auf dem Alten Bahndamm, konnten bei der Begehung ausgeräumt werden. Die Stadt ist hier nicht Genehmigungsbehörde, sondern muss als Waldbesitzer eine Entscheidung treffen.
Die Prüfung, ob eine Gefährdung von der Anlage ausgeht bzw. diese überhaupt genehmigungsfähig ist, obliegt dem Landkreis Eichsfeld als Genehmigungsbehörde. Unter Abwägung der waldbaulichen Belange und der Vereinsförderung, gab der Ausschuss mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat für den grundsätzlichen Bau der Wurfscheibenanlage.
Die Verwaltung hat nun zunächst gemeinsam mit dem Forstamt zu prüfen, ob entsprechende Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen mit der Schützengesellschaft die finanziellen Aspekte geklärt werden.