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Fr, 11:49 Uhr
29.03.2013

Schilderwald entrümpeln

„Überflüssige Verkehrsbeschilderung auf unseren Straßen gilt es fortgesetzt abzubauen. Denn weniger Verkehrszeichen erhöhen Übersichtlichkeit im Straßenverkehr und reduzieren Kosten...

Die neue Straßenverkehrs-Ordnung des Bundes folgt diesem Weg und streicht eine Anzahl von Verkehrszeichen.“ Das erklärte heute Verkehrsminister Christian Carius in Erfurt anlässlich der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am 1. April 2013 in Kraft tritt.

Einzelne Verkehrszeichen werden in der StVO gestrichen, wie zum Beispiel das Schild „Richtgeschwindigkeit“. Auch die Vorschriften für den Radverkehr werden teilweise geändert. So werden die Kriterien für die Öffnung von Einbahnstraßen für den gegen gerichteten Radverkehr vereinfacht und auf Schutzstreifen wird ein Parkverbot für Kraftfahrzeuge verankert. Letzteres spart Verkehrszeichen ein, da bislang Parkverbote nur mit Verkehrszeichen angeordnet werden konnten.

Kein Aprilscherz: Der Neuerlass passt sich auch der so genannten sprachlichen Gleichbehandlung an. So heißt es jetzt nicht mehr „Radfahrer“, sondern „wer mit dem Rad fährt“ oder statt bisher „Verkehrsteilnehmer“ nun „wer am Verkehr teilnimmt“.

Anm. der Redaktion: Was war an den Begriff Radfahrer schlecht oder falsch?
Autor: en

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